Häufige Fragen: Haftpflichtschutz

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AGILA Haftpflichtschutz-Tarife. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil rechts neben der jeweiligen Überschrift, um die Antwort zu dieser Frage zu lesen. Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

Ihr bei uns versicherter Vierbeiner hat einen Schaden verursacht und nun wissen Sie nicht, wie Sie am besten vorgehen? Gerne erklären wir Ihnen, was zu tun ist: Der Haftpflichtschaden ist uns in Textform einzureichen. Ganz wichtig und dringend zu beachten ist in jedem Fall die Meldefrist: Haftpflichtschäden müssen uns innerhalb von einem Monat in Textform gemeldet werden. Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Schadenfall bei uns einzureichen.

Die Hundehalterhaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihr Hund einem Dritten verursacht. Diese Versicherung greift ab Vertragsbeginn sofort, es gibt also keine Wartezeit.

AGILA unterscheidet grundsätzlich nicht nach Rassen - wir versichern jeden Hund zum selben Preis! Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass auch sogenannte "Kampfhunde" nicht von Geburt an gefährlicher sind als andere Hunderassen. Wichtig ist bei jedem Hund der richtige und geschulte Umgang sowie eine liebevolle und konsequente Erziehung.

Im AGILA Haftpflichtschutz 24 und Haftpflichtschutz gibt es eine Selbstbeteiligung von nur 80 Euro pro Schadenfall. Im AGILA Haftpflichtschutz Exklusiv gibt es keine Selbstbeteiligung. Sie finden die vereinbarte Selbstbeteiligung selbstverständlich auch in Ihren Vertragsunterlagen.

Kosten, die AGILA nicht übernimmt, sind beispielsweise:

  • über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden
  • Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
  • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckungsakt. Ausnahme: Im Haftpflichtschutz Exklusiv übernimmt AGILA auch Schäden, die durch ungewollten Deckakt entstehen
  • Schäden an mitversicherten Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen
  • Strafen und Bußgelder

Bei Haftpflichtschutz 24 gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. Euro.

Bei Haftpflichtschutz gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 16 Mio. Euro.

Bei Haftpflichtschutz Exklusiv gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 20 Mio. Euro.

Im Haftpflichtschutz 24 gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. Euro.

Im Haftpflichtschutz gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 16 Mio. Euro.

Im Haftpflichtschutz Exklusiv gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 20 Mio. Euro.

Der monatliche Beitrag im Haftpflichtschutz 24 beträgt 48,96 Euro pro Jahr, im Haftpflichtschutz beträgt er 79,20 Euro jährlich und im Haftpflichtschutz Exklusiv beträgt er 105,60 Euro pro Jahr.

Wenn Sie den AGILA Haftpflichtschutz oder Haftpflichtschutz Exklusiv wählen und diesen mit einem OP-Kostenschutz (Exklusiv) oder Tierkrankenschutz (Exklusiv) kombinieren, sparen Sie 50 % jährlich bei Ihrem Haftpflichtschutzprodukt.

Der Deckungsumfang für Schul-, Blinden-, und Begegnungshunde unterscheidet sich bei AGILA je nach dem gewählten Haftpflichtprodukt.

In allen Haftpflichtprodukten kann der zu versichernde Vierbeiner ab der 8. Lebenswoche angemeldet werden. Es gibt kein Höchstaufnahmealter, Ihr Hund kann also auch noch im hohen Alter versichert werden.

Grundsätzlich ist in allen drei AGILA Haftpflichtschutz Tarifen ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von maximal 12 Monaten am Stück enthalten. Dieser Schutz gilt für verursachte Schäden an Dritten weltweit im Rahmen der Vertragsbedingungen.

Wichtig

Sollte Ihr Vierbeiner einen Haftpflichtschaden im Ausland verursacht haben, denken Sie bitte trotzdem daran, uns innerhalb eines Monats schriftlich über den Schaden zu informieren. Wie Sie den Schaden auch im Ausland bequem und einfach melden können, erklären wir Ihnen in unserem Text Wie melde ich einen Haftpflichtschaden?.

Die AGILA Haftpflichtschutz-Tarife sind ein Risikoschutz für den Fall, dass Ihr Hund Schäden bei oder an Fremden bzw. Dritten verursacht. Dies ist ganz ähnlich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, die auch keine Schäden trägt, die Sie selbst an Ihrem Eigentum verursachen.

Das Schadenersatzrecht orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daraus folgt z. B. dass ein beschädigter Gegenstand nur zum Zeitwert ersetzt wird. Der Zeitwert bestimmt sich u. a. nach Alter und Art der Sache sowie nach der Nutzungsdauer und wird fallbezogen ermittelt.

In einigen Fällen kann es zudem vorkommen, dass der Geschädigte einen Schaden mitverursacht hat. Dann muss er sich seinen Mitverantwortungsbeitrag bei der Bemessung seines Schadenersatzanspruches entsprechend anrechnen lassen.

Nein, wir regulieren den aus rechtlichen Gesichtspunkten zustehenden Schadenersatzanspruch. Den darüber hinausgehenden Teil, den der Geschädigte ggf. fordert, müssen Sie nicht selber bezahlen, da er dem Geschädigten nicht zusteht.

Erhöhung der Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie Mietsachschäden auf 20 Millionen Euro, keine Selbstbeteiligung und zusätzliche Absicherung von ungewollten Deckakten.

Die Besonderheiten im Haftpflichtschutz 24 auf einen Blick:

  • Geringerer Beitrag
  • Abschluss, Schadenmeldung und Abwicklung erfolgen vollständig online
  • Keine Aufnahme bei Vorschäden
  • Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren

Deckungssummen

In unserem Haftpflichtschutz 24 stehen Ihnen jährlich 10 Mio. Euro für Sach,- Personen- und Vermögensschäden zur Verfügung, während es im Haftpflichtschutz jeweils 16 Mio. Euro und im Haftpflichtschutz Exklusiv jeweils 20 Mio. Euro sind.

Selbstbeteiligung

Im Haftpflichschutz 24 und Haftpflichtschutz haben Sie eine Selbstbeteiligung von 80 Euro pro Schadenfall. Im Haftpflichtschutz Exklusiv fällt diese Selbstbeteiligung weg.

Auslandsschutz

Im Haftpflichtschutz 24 sind Sie auf Auslandsreisen mit Ihrem Vierbeiner bis zu zwei Monate bei Haftpflichtschäden geschützt, im Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv sind es 12 Monate.

Ausschlüsse

Um den weitaus günstigeren Beitrag im Haftpflichtschutz 24 möglich zu machen, gibt es in diesem Tarif ein paar Punkte, die im Gegensatz zu den beiden anderen Haftpflichttarifen nicht übernommen werden. Dies sind:

  • Mietsachschäden
  • Schlittenhunderennen
  • Einsatz als Blinden- und Jagdhund
  • ungewollter Deckakt (dieser ist nur im Haftpflichtschutz Exklusiv enthalten)
  • Eigenschäden am nicht-gewerblichen Hüter

Zudem fallen folgende Dinge im Haftpflichtschutz 24 weg:

  • tägliches Kündigungsrecht
  • Kombi-Rabatt mit anderen Produkten

Grundsätzlich ist eine Tarifänderung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir unterscheiden zwischen einer Tarif-Hochstufung, also einem Upgrade in einen umfangreicheren Tarif, und einer Tarif-Runterstufung, dem Downgrade in einen weniger umfangreichen Tarif.