Kosten, die AGILA nicht übernimmt, sind beispielsweise:
- über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden
- Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
- Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckungsakt. Ausnahme: Im Haftpflichtschutz Exklusiv übernimmt AGILA auch Schäden, die durch ungewollten Deckakt entstehen
- Schäden an mitversicherten Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen
- Strafen und Bußgelder