Gesetz vom 28.02.2009. Das Hundegesetz unterscheidet zwischen Hunden, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rasse vermutet wird sowie im Einzelfall und rasseunabhängig aufgrund ihres Verhaltens. Als gefährliche Hunde werden die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft.

Hunde können unabhängig ihrer Rasse aufgrund ihres Verhaltens auch als gefährlich angesehen werden.

Ein gefährdendes Verhalten liegt vor, wenn der Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist und insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft (Angriffslust oder Aggressivität) gezeigt hat. Diese Gefährlichkeit wird von Amts wegen geprüft.

Hunde, die gefährlich sind, dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Diese Erlaubnis ist schriftlich bei den zuständigen Einheitsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder Verbandsgemeinden zu beantragen. Alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und außerdem alle als gefährlich eingestuften Hunde sind mit einem Transponder zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf dabei ausschließlich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vorgenommen werden und hat spätestens sechs Monate nach der Geburt des Hundes zu erfolgen. Hundehalter, deren Hund als gefährlich gilt und schon vor dem 01. März 2009 geboren wurde, müssen ihrem Hund ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt einen Transponder einsetzen lassen. Die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung, Pflichtversicherung und Meldepflicht finden für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren wurden und die bisher noch nicht auffällig geworden sind oder nicht zu einer als gefährlich eingestuften Rasse gehören, keine Anwendung.

Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes für den Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Hunde, die zu den Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder zu den gefährlich eingestuften Hunden gehören, müssen einen Wesenstest absolvieren. Durch diesen Test wird die Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nachgewiesen. Die Verhaltensweisen des Hundes müssen innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung durch Vorlage einer Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Einrichtung festgestellt werden. Weitere Informationen und das vollständige Gesetz erhalten Sie hier: http://www.buerger.sachsen-anhalt.de/detail?searchtext=Haftpflichtversicherung&infotype=0&pstId=301742890.