Gesetz zuletzt geändert am 23.06.2005. Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums müssen alle Hunde ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen. Alle Hunde sind mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher zu kennzeichnen. Alle Hundehalter müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsfall abschließen.

Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung gefährlich: Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff.

Gefährliche Hunde müssen der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Der Halter (muss volljährig sein) eines gefährlichen Hundes muss der zuständigen Behörde innerhalb von 8 Wochen folgende Nachweise einreichen: Ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5, einen Sachkundenachweis und einen Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.

Nach Vorlage der Nachweise und Anerkennung erhält der Hundehalter von der zuständigen Behörde eine grüne Plakette. Die Plakette ist am Halsband des Hundes zu befestigen. Weitere Informationen und das vollständige Gesetz erhalten Sie hier.