- Geschrieben von
- Franziska Obert
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Ab dem 01. Februar 2014 gelten in Europa neue Vorschriften für den Zahlungsverkehr. SEPA (Single Euro Payments Area) ist der neue, einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die heutigen, nationalen Zahlverfahren werden auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA-Migrationsverordnung“) zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst.




