Listenhunde sind Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich eingestuft werden. Viele Bundesländer Deutschlands führen eine Rasseliste. Auf dieser Liste befinden sich die Hunderassen, für die im jeweiligen Land bestimmte Haltungsbedingungen gelten. In einigen Bundesländern werden Listenhunde in zwei Kategorien unterteilt. In anderen Bundesländern gibt es dagegen keine derartigen Abstufungen. Es gibt nur wenige Bundesländer in Deutschland, die sich gegen eine Liste mit potenziell gefährlichen Hunderassen entschieden haben.

Haltungsbedingungen für einen Listenhund

Wer einen Listenhund halten möchte, sollte wissen, dass es hier verschiedene Regelungen gibt. In vielen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung von Listenhunden strengen Auflagen. Für Hunde auf der Rasseliste können unter anderem Regeln wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht gelten. Oftmals wird auch eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Bundesländer sehen zudem vor, dass Listenhunde zweifelsfrei durch einen Mikrochip gekennzeichnet werden. In der Regel muss die Haltung eines Listenhundes auch erst einmal genehmigt werden. Weitere Regelungen für Listenhunde sind die Pflicht zur sicheren Umzäunung, zur Sachkundeprüfung und zur Unfruchtbarmachung des Tieres. Die Regeln können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zumeist fällt für Hunde auf der Rasseliste auch ein etwas höherer Steuersatz an. Besondere Haltungsbedingungen gelten jedoch nicht nur für Hunde bestimmter Rassen, auch Tiere, die bereits durch ihr Verhalten aufgefallen sind, können als gefährlich eingestuft werden.

Listenhunde - Von Bundesland zu Bundesland verschieden

Welche Hunde auf der Liste stehen kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Es gibt jedoch einige Hunderassen, die in nahezu jedem Bundesland auf der Rasseliste geführt werden. Der American Staffordshire Terrier, der American Pitbull Terrier, der Staffordshire Terrier und der Bullterrier unterliegen in fast allen deutschen Bundesländern strengen Haltungsbedingungen. Auch Rassen wie der Dobermann, der Rottweiler, der Fila Brasileiro, der Tosa Inu, der Bullterrier, der Alano, der American Bulldog, der Dogo Argentino und einige weitere Rassen können bestimmten Haltungsbedingungen unterliegen. Wer einen Listenhund halten möchte, muss sich vorab über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes informieren.

Wesenstest Listenhunde - Ungefährlichkeit nachweisen

Ein Wesenstest kann in einigen deutschen Bundesländern durchgeführt werden, um die Ungefährlichkeit des eigenen Hundes unter Beweis zu stellen. Ein erfolgreich absolvierter Wesenstest kann dazu führen, dass Halter und Hund von bestimmten Regeln wie dem Leinenzwang und der Maulkorbpflicht befreit werden. Hundekrankenversicherung und Hundehaftpflicht sind jedem Hundehalter zu empfehlen.