Ein Gastbeitrag von Sina Rademacher, Mitglied im BVZ-Hundetrainer e. V.

Geimpft, gechipt, entwurmt und – natürlich! – auch kastriert: So liest man es in vielen Anzeigen, die Hunde zur Vermittlung anbieten. In der Tat werden Hunde aus dem Auslandstierschutz standardmäßig vor der Ausreise nach Deutschland kastriert.

Bei Hündinnen geschieht dies spätestens nach der ersten Läufigkeit, bei Rassehunden auch gerne „in einem Abwasch“ mit der HD-Röntgenuntersuchung. Auch hierzulande achtet ein verantwortungsvoller Hundebesitzer auf Krankheitsvorsorge und er lässt sein Tier kastrieren – vorsorglich: gegen Krebs, Gebärmuttervereiterung, ungewollten Nachwuchs, Flecken auf dem Teppich oder Ärger mit anderen Hundebesitzern. Selbstverständlich.

Genau das sollte eine Kastration aber keinesfalls sein. In Deutschland werden Hunde unter Aufsicht ausgeführt und sie leben in der Regel eng mit ihrem Menschen zusammen. Viele werden bei Problemen qualifizierten Hundetrainern vorgeführt und sie besuchen meist mindestens einmal im Jahr den Tierarzt. Eine pauschale Kastration ist daher unnötig. Sicher, in bestimmten Fällen kann dies Leben retten, Stress nehmen und die Haltung des Hundes sogar erst ermöglichen. Dennoch sollte die Entscheidung für eine Operation unter Vollnarkose – bei Hündinnen sogar mit einem tiefen Bauchschnitt – immer gut überlegt sein.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Als reine „Vorsorge“ verstößt die Kastration vielmehr gegen das Tierschutzgesetz. Laut § 6 ist es verboten, Organe teilweise oder ganz zu entfernen, wenn es nicht fachmedizinisch ausdrücklich angezeigt ist. Zudem kann eine Kastration ernste Folgen nach sich ziehen: Rüden könnten vermehrt andere Rüden besteigen, viele Hündinnen werden inkontinent, der Stoffwechsel kann sich verändern und die Tiere können ihr Verhalten im Bereich Angst oder Aggression ändern – teils sogar noch zehn Jahre nach der Operation. Der Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e. V. (BVZ Hundetrainer) meint daher, dass eine Kastration stets eine Einzelfallentscheidung sein sollte – auch wenn das hormonelle Intaktsein ein- oder zweimal im Jahr wegen Läufigkeit duftende Hundedamen und verliebte Rüden bedeutet.

Aktion: Hot Pink Ladies

Damit der Spaziergang dann nicht zum Spießrutenlauf wird, hat der BVZ-Hundetrainer e.V. die Aktion „Hot Pink Ladies“ ins Leben gerufen. Halter werden herzlich dazu aufgerufen, ihre läufige Hündin mit einem pinkfarbenen Halstuch zu kennzeichnen. So haben Rüdenbesitzer die Möglichkeit, eine „heiße Lady“ schon von Weitem zu erkennen und ihren Casanova anzuleinen. Das sollte aber trotzdem nicht abhalten, ahnungslose Herr- und Frauchen von Rüden vorzuwarnen, Freilaufflächen zu meiden und Hündinnen ebenso gegebenenfalls anzuleinen. Dann klappt es auch mit einem entspannten Gassigang – für alle Beteiligten.

 

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