Ein Gastartikel von Stefanie Richter (Richter & Engelhardt at work) vom Ausbildungszentrum für Büro- und Besuchshunde

Sie möchten Ihren Hund gerne mit zur Arbeit nehmen oder haben bereits einen vierbeinigen Kollegen, der Sie täglich an den Arbeitsplatz begleitet? Immer mehr Firmen entscheiden sich dazu, Bürohunde am Arbeitsplatz zuzulassen.

Und das aus gutem Grund: Jede Mensch-Hund-Interaktion regt die Ausschüttung des Anti-Stress- und „Kuschelhormons“ Oxytocin an. Oxytocin wirkt nachweislich blutdrucksenkend, beruhigend, es reduziert Stress, steigert die Empathie und damit die soziale Kompetenz und sorgt so für gesündere, zufriedenere und produktivere Mitarbeiter sowie ein besseres Arbeitsklima.

Auch ein gut erzogener Bürohund kann Schäden verursachen

Als Ausbildungszentrum für Berufsbegleithunde haben wir uns darauf spezialisiert, Hunde, Halter und Firmen fit für den gemeinsamen Arbeitsalltag zu machen. Aus Erfahrung wissen wir, dass es dabei nicht nur darauf ankommt, die Bürohunde auszubilden, denn auch der besterzogenste vierbeinige Kollege kann am Arbeitsplatz Schäden an Personen oder Gegenständen verursachen. Dabei muss es noch nicht einmal dazu kommen, dass der Hund beißt oder einen Kollegen anspringt und dessen Kleidung beschädigt. Schon ein friedlich dösender Bürohund kann ungewollt zu einer „Stolperfalle“ werden oder das Aufbruch-Signal zur Mittagsrunde für ein überschwängliches Aufspringen des Vierbeiners sorgen, bei dem er sich an einem Kabel verheddert und ein Firmen-Notebook vom Schreibtisch reißt. In diesem Fall sind Sie als Halter verpflichtet, für den Schaden aufzukommen - und das kann teuer werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld Gedanken über das Thema Versicherung zu machen. Schäden, die Ihr Bürohund am Arbeitsplatz anrichtet, sind nämlich nicht automatisch versichert. Um böse Überraschungen zu vermeiden, gilt es deshalb einiges zu beachten.

Welche Versicherung greift im Schadensfall?

In der Privathaftpflicht sind üblicherweise nur Schäden durch Kleintiere (wie z.B. Katzen, Hausvögel etc.) mitversichert. Für Schäden, die durch Hunde verursacht werden, gibt es deshalb die Hundehaftpflichtversicherung als Zusatz. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Hundehaftpflicht sogar durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Durch die Hundehaftpflicht werden aber nur Personen- und Sachschäden Dritter abgedeckt. Zudem gibt es in einigen Policen Klauseln, die Ausschlüsse beinhalten. So kann es beispielsweise im Einzelfall sein, dass Schäden, die vom Hund verursacht werden, während er sich länger unbeaufsichtigt alleine im Büro aufhält, nicht reguliert werden. Wir empfehlen deshalb, den Büroalltag sorgfältig zu planen und die Police zu prüfen, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein. Zu beachten ist auch, dass es je nach Versicherer und Tarif Unterschiede in der Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden gibt. Auch hier gilt es im Vorfeld zu überlegen, ob die Absicherung im Schadensfall ausreichend ist.

Unsere Empfehlung:

Arbeitgebern in Bundesländern, in denen die Hundehaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehlen wir im Rahmen unserer Lehrgänge, einen Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz für den vierbeinigen Kollegen anzufordern und auch hier genau abzuklären, ob der individuelle Versicherungsschutz im Schadensfall angemessen ist. Das Risiko, dass durch einen Bürohund ein Schaden am Arbeitsplatz verursacht wird, kann durch eine Versicherung natürlich nicht verhindert werden, aber sie kann helfen, das finanzielle Risiko deutlich zu minimieren.

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