geschrieben von Kerstin Gebhardt

Es sieht klasse aus, wenn sich Bello auf dem Beifahrersitz eines Sportwagens den Wind um die Fellnase wehen lässt. Frei im Auto herumspringende Hunde sind aber ein TABU, denn die Verletzungsgefahr für den Fahrer durch die Ablenkung ist zu groß. Wie schnell ist so ein kleiner Wuschel mal im Fußraum zwischen Gas und Bremse gelandet. Hunde sind im Auto zu sichern. Dies regelt das Gesetz in der Straßenverkehrsordnung § 22. Wird man von der Polizei erwischt, drohen Geldstrafe und u.U. Punkte in Flensburg.

Wie komme ich nun mit meinem Vierbeiner von A nach B?

Ich kann mein Auto aufrüsten und Trenngitter hinter der Rücksitzbank einbauen lassen. Hier hat der Hund dann den Kofferraum zur Verfügung und je nach Hundegröße eine gewisse Bewegungsfreiheit. Wegen der Kratzspuren kann man eine Schondecke reinlegen, die der Hund mag. Neben den Trenngittern gibt es auch Trenn-Netze, die ähnlich eingebaut werden aber evtl. nicht so stabil sind.
Achtung: Einige Hunde benötigen eine größere Individualdistanz. Wenn Sie mehr als einen Hund im Kofferraum transportieren, müssen sich die Hunde sehr mögen und auch gegenseitige Nähe zulassen können, damit es nicht zu Beißereien kommt.

Die nächste Möglichkeit besteht darin, dem Hund ein Anschnallgeschirr anzulegen und ihn am besten auf der Rückbank zu platzieren. Das ist für Hunde allerdings sehr gewöhnungsbedürftig, da sie so sehr eingeschränkt sind. Das Geschirr muss optimal passen. Das Tragen des Geschirres sollte bereits zu Hause positiv geübt werden, damit der Hund schon ein gutes Gefühl hat, wenn er es anziehen soll.

Nimmt man eine Transportbox muss auch diese zusätzlich im Kofferraum befestigt werden. Sie darf nicht hin- und herfallen und sollte an die Hundegröße angepasst sein. Der Hund muss sich zumindest stellen können. Idealerweise kennt der Hund die Box schon von zu Hause. Falls nicht, ist eine schrittweise Gewöhnung mit vielen Leckerchen oder seinem Lieblingsspielzeug notwendig, bevor er damit Autofahren kann. Stellen Sie die Box zu Hause auf, legen eine schöne Decke in die Box und einige Leckerchen. Sobald der Vierbeiner in der Box ist, wird er gelobt. Üben Sie das einige Tage bis Sie den Eindruck haben, dass er sich wohl fühlt und gern dort hinein geht.

Autofahren mit Hund – Wichtiges Training

Wenn die Entscheidung gefallen ist, welche Sicherung des Hundes im Auto in Frage kommt und schon im Vorfeld das Anlegen des Geschirrs oder die Hundebox trainiert wurde, kann es losgehen oder? Leider falsch gedacht!
Machen Sie Ihren Hund mit dem Auto vertraut. Gehen Sie mit ihm zum Auto und öffnen mal eine Tür, wenn er in der Nähe ist, schlagen Sie eine Tür zu und loben ihn kräftig, wenn er keine Angst zeigt. Setzen Sie Ihren Hund ins Auto, lassen den Motor an und schauen wie er reagiert. Hupen Sie mal! Wenn das alles prima klappt, fahren Sie zuerst eine Runde um den Block und nicht direkt in den Sommerurlaub nach Italien. Üben Sie auch schon direkt das Ein- und Aussteigen, denn direktes Rausspringen, wenn die Heckklappe oder die Hundebox sich öffnen, sind für den Hund und die Umwelt gefährlich.

Es gibt Hunde, denen beim Autofahren übel wird. Hier ist der Tierarzt gefragt, um evtl. Medikamente gegen die Übelkeit zu verabreichen. Während der Fahrt darf es im Auto nicht zu heiß sein und Ihr Hund sollte auch nicht im Durchzug sitzen. Es sollten genug Pausen eingelegt werden, damit er sich recken und strecken, bewegen und lösen kann.

Hat Ihr Hund Angst vor dem Tierarzt, sollte die erste Fahrt – wenn es sich vermeiden lässt – nicht dorthin gehen!

Viel Spaß beim Üben wünscht Ihnen

Kerstin Gebhardt

www.kerstin-gebhardt.de


Wir weisen darauf hin, dass der Einsatz von verschließbaren Hundeboxen bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Dazu gehört auch, dass Hundeboxen außerhalb ihrer Nutzung zu Transportzwecken nur für einen kurzen Zeitraum und in Anwesenheit der Haltenden zum Üben geschlossen werden dürfen. Außerhalb dieser Trainingszeiten muss die Hundebox unverschlossen und für den Hund frei zugänglich sein, unter anderem, damit er jederzeit auf Wasser und gegebenenfalls Futter zugreifen kann. Grundsätzlich darf eine Hundebox nur gemäß der Bestimmungen der „Tierschutz-Hundeverordnung: § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung“ gestaltet sein und genutzt werden. Die Bestimmungen sowie weitere interessante Informationen zum Thema können Sie in unserem Artikel „Hundeboxen richtig einsetzen“ nachlesen.

Foto: © Christin Lola/fotolia.com