Wie kann ich eine Hundebox richtig einsetzen? Wenn es um das Thema Hundeboxen geht, gibt es viele unterschiedliche Meinungen und Empfehlungen. Wir wollen nachfolgend einige Mythen und Fakten rund um das Thema Hundeboxen aufklären.


Inhaltsverzeichnis:


Was steht in der Tierschutz-Hundeverordnung?

In der Tierschutz-Hundeverordnung ist eigentlich schon alles gesagt: Ein Hund darf nicht innerhalb einer Begrenzung untergebracht werden, der die für seine Körpergröße berechneten Mindestmaße unterschreitet. Angaben zu den Größenanforderungen stehen in § 6, in welchem die Anforderungen an die Zwingerhaltung genannt werden.

Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung: § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.

(2) In einem Zwinger muss

  1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe

Bodenfläche mindestens

bis 50 cm

6 m2

über 50 bis 65 cm

8 m2

über 65 cm

10 m2

[…]

→ Weitere Informationen, beispielsweise zur Haltung von mehreren Hunden, finden Sie im Text der Tierschutz-Hundeverordnung.

Aus diesen Angaben geht hervor, dass es nicht erlaubt ist, einen Hund für längere Zeit in einer Box zu halten. In der „Wiener Tierärztlichen Monatsschrift“ (107/2020) wird in Anlehnung an das österreichische Tierschutzgesetz konkret eine maximale Verweildauer von etwa 20-30 Minuten genannt, die auch zur Orientierung für deutsche Hundehaltende gelten kann.

Zwei Ausnahmen erlauben die Unterbringung in einer verschlossenen Hundebox

Jedoch: Zwei Ausnahmen gibt es für Privatpersonen: Aufgrund der Vorschriften zur korrekten Ladungssicherung müssen Hunde im Auto gut gesichert werden. Hier können Hundeboxen richtig eingesetzt werden, um Ihren Vierbeiner zu transportieren. Zur Vorbereitung des Vierbeiners bietet sich ein Boxentraining an, welches zum Ziel hat, dass das Tier keine Angst davor hat, in seine Transportbox einzusteigen. Für dieses Training wird empfohlen, eine Zeitspanne von 20-30 Minuten pro Trainingseinheit nicht zu überschreiten.

Die zweite Ausnahme ist, wenn der Hund aus medizinischen Gründen in einer solchen Box untergebracht werden muss. So kann die Tierärztin oder der Tierarzt beispielsweise nach einer Verletzung oder einer Operation Boxenruhe verordnen, um die Heilung nicht zu gefährden. Bei der Umsetzung der Boxenruhe sollten Tierhaltende mithilfe eines schriftlichen Therapieplans unterstützt werden, damit der Hund nicht beeinträchtigt wird. Wenn ein medizinischer Eingriff, zum Beispiel eine Operation, geplant ist, kann es helfen, vorbereitend ein Boxentraining zu machen.

Hundeboxen – ein sicherer Rückzugsort?

An zahlreichen Stellen ist aber auch zu lesen, dass Hundeboxen zuhause für die Tiere auch als sicherer Rückzugsort eingesetzt werden können. Befürwortende dieser Empfehlung argumentieren, dass der Hund vor seinem Einsatz als Haustier ein Höhlentier gewesen sei. Das stimmt zwar, allerdings geht diese Bezeichnung darauf zurück, dass die Hundemutter mit ihren Welpen ungefähr die ersten drei Monate in einer Wurfhöhle verbracht hat. Auch wenn artverwandte Tiere später in Gefahrensituationen einen sicheren Ort aufsuchen – ihren Alltag verbringen sie im Freien.

Viele unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten

Wie sind die vielen verschiedenen Stimmen zum Thema also zu erklären und wie setze ich Hundeboxen zuhause richtig ein? Es ist hilfreich, sich die diversen Möglichkeiten der Unterbringung für Hunde einmal genau anzuschauen. Wichtig zu wissen: Die in der Fachliteratur gängigen englischen Bezeichnungen werden manchmal etwas missverständlich ins Deutsche übersetzt und häufig pauschal mit „Hundebox“ bezeichnet, was so manchen Hundehaltenden verunsichern kann. In dieser Übersicht finden Sie daher die gängigsten Begriffe kurz erklärt und ihre korrekte und tierschutzgerechte Verwendung vorgestellt:

Crate (Gitterverschlag)

Hierbei handelt es sich um einen meist aus Metallstäben bestehenden Käfig, der abschließbar ist. Optional gibt es als Zubehör Einlegematten und Überzüge, die den Käfig umhüllen. In Deutschland ist diese Modell unter dem Begriff Gitterbox, Hunde- oder Zimmerkäfig erhältlich.

Kennel (Hundehütte oder Hundezwinger)

Im Fall der Hundehütte geht es um einen engbegrenzten Raum, in den sich der Hund zurückziehen kann. In den meisten Fällen haben diese keine (verschließbaren) Türen; aber es gibt auch Varianten aus Plastik oder Stoff, die geschlossen werden können.

Die mögliche Übersetzung „Hundezwinger“ ist irreführend, denn in Deutschland ist ein klassischer Zwinger meist Außen platziert und bietet etwas mehr Bewegungsfreiheit. Hier erfahren Sie, welche Bestimmungen es hierzu gibt und ob die Außenhaltung erlaubt ist.

Transport cage/dog carrier/car dog carrier (Transportbox)

Dies ist eine verschließbare Möglichkeit, den Hund sicher zu transportieren. Die klassische Transportbox verfügt über einen Tragegriff, manchmal auch Rollen und ist aus Plastik oder Korb gefertigt. Für kleinere Hunde gibt es auch Transporttaschen oder -rucksäcke. Für den straßenverkehrsordnungsgemäßen Transport gibt es darüber hinaus spezielle Transportboxen für das Auto oder Fahrradanhänger für Hunde.

Diesen Gegenstand haben wahrscheinlich die meisten Tierhaltenden im Haus; denn er ist unerlässlich für den Transport des Vierbeiners, vor allem, wenn dieser krank oder verletzt ist. Für Flugreisende gilt, darauf zu achten, dass die Hundetransportboxen IATA-Konform (nach den Bestimmungen der International Air Transport Association konstruiert) sind. Lesen Sie hier mehr über die Auswahl der richtigen Hundetransportbox.

→ Tierschutzgerechte Verwendung: Für diese drei Typen gilt: Die Unterbringung eines Hundes in verschlossenen Käfigen, Boxen oder Körben, sowie in für ihre Körpergröße zu kleinen Räumen ist…

  • …im Alltag nicht erlaubt.
  • …bei ärztlich verordneter Boxenruhe erlaubt.
  • …für den sicheren Transport des Hundes erlaubt.

Play pens (Freilaufgehege)

Freilaufgehege werden für Kleintiere und für die Erziehung von Welpen angeboten. Dabei handelt es sich um ein Gitter, welches auf dem Boden aufgestellt wird. Es ist sowohl innen als auch im Freien verwendbar. Aber: Welpen sollten Draußen im Freilaufgehege niemals alleine und ohne Beaufsichtigung gelassen werden.

→ Tierschutzgerechte Verwendung: Diese Art der Unterbringung ist ausschließlich für Welpen geeignet und kann eine Ergänzung zur Wurfbox sein.

Kuschel- und Korbhöhlen

Kuschelhöhlen aus Stoff sind in der Regel offen zugänglich. Einige Korbhöhlen können zum Transport verschlossen werden; es wird aber meist explizit darauf hingewiesen, dass dies nur zum vorgenannten Zweck geschehen darf. Der Vierbeiner sollte auch in einer Hundehöhle so viel Platz haben, dass er sich sowohl einrollen als auch gerade liegen und ausstrecken kann. Daher ist es wichtig, die Höhle nach der Größe des Hundes auszuwählen.

→ Tierschutzgerechte Verwendung: Nur wenn die Höhle für den Hund frei zu betreten und verlassen ist, gibt es hier keine Konflikte mit der Tierschutz-Hundeverordnung.

Ein Fazit: Hundeboxen richtig einsetzen

Kurz zusammengefasst: Hunde dürfen – mit Ausnahme des Transports und aus medizinischen Gründen – nicht über einen längeren Zeitraum, sondern maximal 20-30 Minuten in verschlossenen Boxen, Körben, Hütten oder allem anderen, was nicht ihrer Größe und Bewegungsfreiheit angemessen ist, gehalten werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Methoden wie „Crating“ und „Kenneling“ mit Vorsicht betrachtet werden sollten, denn hier wird die temporäre Haltung der Hunde in einem begrenzten Raum zur Erziehung empfohlen. Der gängige Tenor ist zwar, dass die Tiere nach Abschluss des Trainings, also dann, wenn sie sich auch alleine im häuslichen Umfeld gut benehmen, nicht mehr eingesperrt werden sollen, sondern stattdessen ihre „Box“ freiwillig aufsuchen. Doch zahlreiche Beispiele, wie etwa eigens gestaltete Möbel mit integrierten Käfigen für Hunde lassen erahnen, dass viele Hundehaltende auch später an dieser Methode festhalten, was der Empfehlung der Experten widerspricht. Für eine artgerechte Hundehaltung gibt es hingegen konkrete Ratschläge zum Nachlesen.

Ein sicherer Ort

Es kann immer wieder Situationen geben, in denen der Mensch erkennt, dass sein Hund gerade einen sicheren Ort braucht und an diesem auch bleiben soll. Insbesondere Fremde, die beispielsweise für Reparaturen in die Wohnung kommen, können für einen hohen Stresspegel beim Hund sorgen. Ist es aber deswegen immer notwendig, ihn in einer Box oder einem Käfig einzusperren? Nein – denn es gibt auch viele andere Möglichkeiten dem Hund in dieser Situation Sicherheit zu vermitteln. Wenn schon „eingesperrt“, dann vielleicht lieber in einem Raum, in welchem der Hund sich gerne aufhält und alles hat, was er braucht. Oder er spürt die Sicherheit seines Menschen dadurch, dass dieser ihn an der kurzen Leine hält und an seiner Seite bleibt. Auch wenn das Tier Ruhe braucht, kann eine räumliche Trennung, beispielsweise mithilfe eines Trenngitters, helfen. Hundetrainerinnen und Hundetrainer sind in diesem Fall immer die besten Ansprechpartnerinnen und -partner, denn sie können dem Hund-Mensch-Team gute alternative Erziehungsmethoden vermitteln, die im Endeffekt auch die Bindung zwischen beiden stärken. Denn eins steht fest: Eine Box darf niemals das Verhaltenstraining mit dem Tier ersetzen!

Dieser Artikel wurde geprüft von Tierärztin Melanie Müller.

Die genannten Informationen stellen keine Anleitung zur Selbstdiagnose und Behandlung von Tierkrankheiten dar. Tierhaltende sollten bei gesundheitlichen Problemen ihres Tieres in jedem Fall eine Tierärztin oder einen Tierarzt um Rat fragen. Diagnosen über das Internet sind nicht möglich.

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