Dies scheint nicht mehr undenkbar, denn inzwischen gibt es Friedhöfe, die eine Mensch-Tier-Bestattung ermöglichen.
„Unser Hafen“
Während es vor einigen Jahren noch darum ging, seinem vierbeinigen Liebling überhaupt eine Tierbestattung ermöglichen zu können und die ersten Friedhöfe für Tiere ins Leben gerufen wurden, stiegen mit der Zeit die Anfragen nach Mensch-Tier-Bestattungen. Der erste Friedhof in Deutschland, der dies möglich machte, war „Unser Hafen“ im rheinland-pfälzischen Brauchbach. Inmitten eines stillen Waldgebiets auf der Rheinhöhe über Brauchbach liegt die Begräbnisstätte eingebettet im Weltkulturerbe Mittelrhein – einer der schönsten Landschaften Deutschlands – und bietet eine gemeinsame Urnenbestattung von Mensch und Tier. Mit der Ermöglichung, Herrchen und Frauchen über den Tod hinaus mit ihrem vierbeinigen Liebling zu vereinen, möchten Betreiber solcher Ruhestätten die soziale Beziehung zwischen Mensch und Tier würdigen. Bestimmte Grenzen sollen dennoch gewahrt werden. Die Urnen des verstorbenen Menschen und des Tieres werden zwar im gleichen Grab beigesetzt, die Überführung und Einäscherung erfolgen jedoch streng getrennt.
Bestattungskultur im Wandel
Wie auch Historiker bestätigen, spiegelt der Wunsch nach einer Mensch-Tier-Bestattung einen gesellschaftlichen Wandel wider. Gerade für viele alleinstehende Menschen ersetzt der Vierbeiner häufig den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin und zeigt damit, wie stark die emotionale Bindung zu einem Vierbeiner sein kann und welchen Stellenwert unsere Haustiere mittlerweile in der Gesellschaft erreicht haben. Daher überrascht es nicht, dass sich Umfragen zufolge knapp die Hälfte aller Bundesbürger für eine Bestattung mit Hund, Katze & Co. aussprechen. Und ganz neu ist eine Mensch-Tier-Bestattung nicht. Denn in der Geschichte gibt es bereits Exempel für eine Verbundenheit von Mensch und Tier über den Tod hinaus. Das berühmteste Beispiel dürfte wohl das Grab des „alten Fritz“ sein, des preußischen König Friedrich dem Großen. Bereits dieser bestand darauf, dass seine geliebten Hunde im Bereich seiner Gruft bestattet werden sollen.
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Rechtlich möglich
Rein rechtlich ist eine Mensch-Tier-Bestattung möglich, allerdings obliegt eine solche Entscheidung den Betreibern der Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden. Besteht auf dem Friedhof des eigenen Wohnortes diese Möglichkeit nicht, müsste notfalls die Friedhofssatzung auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden. Laut der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aertenitas e.V. sei jedoch langfristig zu erwarten, dass sich immer mehr Friedhöfe der Mensch-Tier-Bestattung öffnen.
Verwendetes Bildmaterial
Foto: © Cristina Conti/Adobe Stock