Gesetze zur Hundehalterhaftpflicht

Diese Frage kann nicht für alle Bürger in Deutschland gleich beantwortet werden, denn die Regelungen bezüglich der Hundehaftpflicht sind Ländersache und deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist eine Haftpflicht für Hunde tatsächlich Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern unterliegen Hundehalter dagegen keiner entsprechenden gesetzlichen Vorlage. Alle anderen Bundesländer schreiben die Hundehaftpflicht-Versicherung nur Besitzern bestimmter Hunde und Rassen vor oder sagen - im Fall von Schleswig-Holstein - aus, dass die Versicherung abgeschlossen werden sollte, wenn es möglich ist. Dies ist in den Hundeverordnungen geregelt und bezieht sich auf aufgestellte Rasselisten und andere Vorgaben zur Einstufung von gefährlichen Hunden. In Nordrhein-Westfalen ist der Abschluss einer Versicherung darüber hinaus auch für große Hunde vorgeschrieben. Dazu zählen alle Vierbeiner, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 Kilogramm und mehr erreichen.

In der folgenden Deutschlandkarte können Sie sehen, wie die Hundehaftpflicht-Pflicht in den einzelnen Bundesländern geregelt ist.

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Warum eine Pflicht der Hundehaftpflicht?

Wie bereits erwähnt müssen Sie als Hundehalter dafür aufkommen, wenn Ihr Hund einen Schaden anrichtet. Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen vieler Bundesländer ist die Gefahr dafür nicht an Größe oder Rasse gebunden. Ein guter Gehorsam der Fellnase mindert zwar die Gefahr, trotzdem treten immer wieder unvorhergesehene Situationen auf, die weder durch Erziehung und Zucht noch durch Vorsorgemaßnahmen komplett verhindert werden können.

Erwischt Ihr Hund voller Euphorie bei der Begrüßung das Handy Ihres Bekannten, müssen Sie für die Reparatur oder Ersatz aufkommen. Erschreckt sich Ihr Liebling auf dem Spaziergang und verursacht dadurch einen Unfall, kann das weitreichende Folgen haben: Im „worst case“ ist der Betroffene z.B. Chirurg und kann aufgrund einer Verletzung durch diesen Unfall nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Die enorm hohen Kosten für Schmerzensgeld und Verdienstausfall treiben Sie ohne eine Versicherung in die Privatinsolvenz.

Für den Hund ist außerdem auf vielen Veranstaltungen sowie in Hundeschulen und Tierpensionen eine Hundehaftpflichtversicherung bundesweit Pflicht. Haben Sie Ihren Vierbeiner nicht versichert, stehen Sie dann vor verschlossenen Türen.

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Eine Hundehaftpflicht ist also eigentlich für jeden Halter ein Muss. Übrigens: Ob Hundehaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht, Haftpflichtversicherung für Hunde – alle Bezeichnungen meinen dasselbe. Große Unterschiede hingegen finden sich in den Leistungen und Deckungssummen. Hier sollten Sie genau hinschauen, denn auch diesbezüglich gibt es gesetzliche Vorgaben.

Verwendetes Bildmaterial

Foto: © oben: Christian Müller/fotolia.com, Karte im Text: AGILA

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