Katzenhalter aufgepasst: Seit dem 1. Januar 2019 müssen in Hannover Katzenbesitzer, die ihren Samtpfoten regelmäßig Freigang gewähren, neue Richtlinien beachten. Das wurde Ende November vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen.

Damit reiht sich mit Beginn des neuen Jahres auch die niedersächsische Landeshauptstadt in die Liste der Städte ein, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen einführt. Genau bedeutet dies, dass Katzen mit unkontrolliertem Freigang von ihren Haltern künftig mit einem Chip versehen, kastriert und in einem Haustierregister, beispielsweise bei TASSO, registriert werden müssen.

Keine bundeseinheitliche Regelung

Bis dato wird die Gesetzgebung zu diesem Thema nicht bundeseinheitlich gehalten, sondern jede Stadt und Gemeinde beschließt für sich selbst. Deutschlandweit gibt es inzwischen mindestens 680 Städte und Gemeinden mit einer geltenden Katzenschutzverordnung (Stand: Dezember 2018). Der deutsche Tierschutzbund schlägt jedoch eine möglichst flächendeckende Regelung vor, um die immer weiter anwachsende Katzenpopulation und die damit einhergehenden Probleme eindämmen zu können.

20.000 Streunerkatzen

Auch in Hannover ist die Zunahme von herrenlosen Katzen Grund für die neu beschlossene Katzenschutzverordnung. Die Zahl der Streuner wird hier auf etwa 20.000 geschätzt. In ganz Niedersachsen geht man von 200.000 Katzen aus, für die sich niemand verantwortlich fühlt. Meist wurden die samtpfotigen Vierbeiner ausgesetzt oder sind bereits draußen geboren und führen in der Regel ein elendiges Leben, das von Hunger und Kälte geprägt ist und nicht selten qualvoll endet. Zudem sind sie häufig von Krankheitserregern befallen und können auch für Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellen. 

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Halten sich Katzenbesitzer nicht an die neu beschlossene Katzenschutzverordnung, können Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Von der Regelung ausgenommen sind Samtpfoten, die sich ausschließlich in der Wohnung aufhalten. Katzenliebhaber, die zwar selbst keine Freigängerkatze besitzen, jedoch herrenlose Tiere regelmäßig füttern, müssen ebenfalls die neue Regelung befolgen und die von ihnen betreuten Katzen kastrieren und kennzeichnen lassen.

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