Welcher Hundebesitzer kennt es nicht: Ob Kino, Theater, Restaurant oder Oper, Hunde müssen meistens draußen bleiben. Auch, oder gerade, fürs Museum gilt normalerweise diese Regelung. Beim Stöbern durchs Internet bin ich vor ein paar Wochen allerdings darauf gestoßen, dass es in einigen Museen inzwischen besondere Tage gibt, an denen Hundebesitzer ihre Vierbeiner mitbringen dürfen.

Gemeinsame Zeit anstatt Alleinsein

Ich finde das ist eine tolle Idee. Hunde gehören nun mal auch zur Familie und sind traurig, wenn sie den ganzen Tag allein zu Hause verbringen müssen. Das ist aber meistens der Fall, wenn es um Ausflüge, vor allem kultureller Art, geht. Man möchte den Hunden natürlich das lange Warten allein vor der Tür oder im Auto ersparen. Verständlich. Museumsbesuche brauchen normalerweise ihre Zeit. Umso schöner also, dass sich manche Museen dieses Problem zu Herzen genommen und spezielle Regelungen für Vierbeiner eingeführt haben. Natürlich müssen die Hunde im Museum an der Leine geführt werden, doch einem Familienausflug mit Kind und Kegel steht dann nichts mehr im Wege.

Museen mit Hundeerlaubnis

Im Explora Science Center Frankfurt (www.exploramuseum.de) sind Hunde an allen Tagen im Jahr erlaubt. Gründer Gerhard Stief hat es immer gestört, dass sein Hund nicht mit ins Museum durfte. So kam er auf die Idee, es in seinem selbst gegründeten Science Center besser zu machen. Auch im Neanderthal Museum in Mettmann (www.neanderthal.de) dürfen Hunde in den nächsten Monaten an den sogannten "Doggy Days" mit in die aktuelle Sonderausstellung zum Thema Wölfe. An diesen Tagen gibt es nachmittags einen besonderen Hundebeschäftigungsparcours.

Weitere Museen mit Hundeerlaubnis sind zum Beispiel: Das Museum 3. Dimension in Dinkelsbühl, das Fränkische Freilandmuseum Bad Windsheim und das Mittelalterliche Kriminalmuseum Rothenburg.  

Sollte Ihr Hund beim Museumsbesuch doch mal etwas kaputt machen hilft die Hundehaftplicht, die Schäden schnell und problemlos zu regulieren. In den meisten Bundesländern ist es ja inzwischen ohnehin Pflicht, Hunde für solche und andere Fälle zu versichern.  

Foto: © pure-life-pictures/fotolia.com

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