Bis zu den Sommerferien, in denen die Hauptreisezeit der Deutschen liegt, dauert es noch ein bisschen. Wenn man mit seinem Hund verreisen möchte, ist es allerdings empfehlenswert, sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder zu informieren. Für alle Mitgliedsstaaten der EU gelten seit dem 1. Januar 2012 einheitliche Regelungen für die Einreise von Hunden. Trotzdem gibt es weiterhin viele uneinheitliche, zusätzliche Regeln einiger europäischer Länder. Die wichtigsten Regelungen für beliebte Reiseziele in Europa habe ich für Sie zusammengetragen.

 Für alle Länder der EU gilt bei der Einreise:

  • Hunde, die nach dem 03.07.11 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, benötigen einen Mikrochip
  • Bei Hunden, die vor dem 03.07.11 erstmals gekennzeichnet wurden, ist eine lesbare Tätowierung ausreichend
  • Hunde benötigen eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt
  • Hundehalter müssen einen EU-Heimtierausweis, in dem die o.g. Merkmale eingetragen sind, mit sich führen

In den Ländern Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande und Rumänien gelten ausschließlich diese Bedingungen. Im Folgenden sind zusätzliche Bestimmungen und besondere Regelungen einzelner Länder in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

  • Belgien: Neben den EU-Einreisebestimmungen für Hunde besteht in Belgien eine allgemeine Leinenpflicht.
  • Dänemark: Zusätzlich zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde besteht in Dänemark eine Leinenpflicht an Stränden von April bis September und in Wäldern ganzjährig. In den meisten Restaurants sind Hunde verboten. Die Haltung, Zucht und Einfuhr folgender Rassen ist verboten, wenn sie nach dem 17.03.2010 angeschafft wurden: Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Sarplaniac. Wurden Hunde der betreffenden Rassen vor diesem Zeitpunkt angeschafft, müssen sie bei einem Urlaub in Dänemark auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Darüber hinaus muss der Hund einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
  • Frankreich: In Frankreich bestehen neben den EU-Einreisebestimmungen für Hunde Regelungen über Einreiseverbote bestimmter Hunderassen. Dazu zählen die Rassen Pitbull, Boerboel und Tosa. Hunde, die äußerlich dem Rottweiler ähneln, dürfen einreisen, jedoch gilt für diese Rassen eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
  • Großbritannien und Irland: Zusätzlich zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde muss für die Einreise nach Großbritannien und Irland eine Prophylaxe gegen Bandwurmbefall mit einem anerkanntem Präparat im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein. Die Behandlung muss innerhalb von 1-5 Tagen vor der Einreise erfolgt sein. Verboten ist die Einreise für die Rassen Pitbull, Fila Brasileiro, Tosa und Dogo Argentino.
    Aufgrund des Brexits haben sich die Reisebestimmungen für Haustiere zwischen EU-Ländern und Großbritannien verändert. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel "Nach dem Brexit: Haustiere auf Großbritannien-Reisen". 
  • Italien: Ergänzend zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde ist in Italien eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Hundehalter müssen zudem immer eine Leine und einen Maulkorb mit sich führen. Außerdem gilt eine allgemeine Gurtpflicht für Hunde im Auto. Verboten ist die Einreise nach Italien mit Hunden, die jünger als drei Monate alt sind.
  • Kroatien: Auch im Neu-EU-Land Kroatien gelten die einheitlichen EU-Einreisebestimmungen für Hunde. Ein generelles Einreiseverbot bestimmter Hunderassen gibt es nicht, es sei denn es wird bei Einreise festgestellt, dass ein Hund aufgrund seiner angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellt. Eine gesetzliche Leinenpflicht besteht für alle Hunderassen. Eine Maulkorb- und Leinenpflicht gilt für folgende Rassen: Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner sowie deren Kreuzungen.
  • Norwegen: Auch im Nicht-EU-Land Norwegen benötigen einreisende Hunde einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Darüber hinaus muss eine Prophylaxe gegen Bandwurmbefall mit einem anerkanntem Präparat im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein. Die Behandlung muss innerhalb von 1-5 Tagen vor der Einreise erfolgt sein. In Norwegen besteht zudem eine allgemeine Leinenpflicht. Die Einreise in das Land ist für Pitbulls, Staffordshire-Terrier, Fila Brasileiro und Dogo Argentino verboten.

Die Einreisebestimmungen für weitere, beliebte Reiseziele in Europa wie beispielsweise Spanien und die Türkei, finden Sie in unserem nächsten Artikel am kommenden Donnerstag hier auf dem Hund & Katz Blog. Bevor Sie mit Ihrem Vierbeiner in den Urlaub fahren, sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal zeitnah über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren, da sich diese immer wieder ändern können.Wer Ferien mit seinem Hund im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Versicherungen wie eine Hundekrankenversicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, wenn der vierbeinige Liebling sich zum Beispiel verletzt oder aus Versehen einen Schaden anrichtet.

Stand März 2014

Foto: © Jeanette Dietl/fotolia.com

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