Rechtsanspruch

Einen Rechtsanspruch auf das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz gibt es leider nicht. Bisher lehnten Gerichte den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern ab, die ihren Vierbeiner mit zur Arbeit nehmen wollten. Hat ein Arbeitgeber das Mitbringen von Hunden jedoch einmal erlaubt und über einen längeren Zeitraum geduldet, so darf er die Anwesenheit des Vierbeiners im Nachhinein nur dann untersagen, wenn schwerwiegende Gründe gegen dessen Anwesenheit im Büro vorliegen (Gerichtsurteil Amtsgericht Heidelberg, Az.: 5 Ca 454/91). Dazu zählen beispielsweise hygienische Gründe, das Stören des Arbeitsablaufs oder Ärger mit anderen Mitarbeitern und Kunden. Außerdem muss sich vergewissert werden, dass am Arbeitsplatz niemand eine Tierhaarallergie oder eine psychische Beeinträchtigung (z.B. große Angst vor Hunden) hat.

Arbeitsrechtliche Regelungen

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Arbeitnehmer gezwungen, sich die Zustimmung ihres Arbeitgebers, womöglich auch die des Betriebsrates, einzuholen, bevor sie ihren Hund mit zur Arbeit bringen. Ist Ihr Arbeitgeber skeptisch, schlagen Sie ihm doch vor, Ihren Hund einmal probeweise mitzubringen. Damit geben Sie ihm und anderen Kollegen die Möglichkeit, Ihren Vierbeiner kennenzulernen und sich einen Eindruck davon zu machen, wie dieser sich im Büro verhält. Oftmals kann eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. Aus Beweisgründen sollten Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers in jedem Fall schriftlich - am besten als Anlage zu Ihrem Arbeitsvertrag - festhalten.

Bedingungen des Arbeitgebers

Sicherlich wird Ihr Arbeitgeber Bedingungen für seine Zustimmung stellen. Dazu können z.B. ein ärztliches Attest über die Gesundheit des Hundes, eine Hundehaftpflichtversicherung und eine Regelung über Gassi-Zeiten gehören. Zu den Bedingungen können auch das Vorhandensein einer Aufsicht des Vierbeiners während Terminen gehören.

Tierschutzrechtliche Regelungen

Möchten Sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen, müssen auch die Regelungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung eingehalten werden. Darüber hinaus sollten Sie davon absehen, Ihren vierbeinigen Liebling mit ins Büro zu nehmen, wenn er noch ein Welpe ist. Die Kleinen brauchen eine besondere Aufmerksamkeit und Betreuung, die Sie während der Arbeitszeit wahrscheinlich nicht leisten können. Ideal ist es, den Hund Schritt für Schritt an die neue Umgebung am Arbeitsplatz zu gewöhnen. In jedem Fall sollte es auch im Büro einen Rückzugsort für Ihren Vierbeiner geben. Der Deutsche Tierschutzbund veranstaltet zur Aufklärung den Aktionstag „Kollege Hund – Ein tierischer Schnuppertag“. Damit soll auf die nachgewiesenen, positiven Auswirkungen von Hunden auf das Arbeitsklima in Unternehmen aufmerksam gemacht werden. Der diesjährige Aktionstag findet am 26. Juni 2014 statt. Alle teilnehmenden Unternehmen erhalten eine Urkunde, die sie zum tierfreundlichen Betrieb auszeichnet. Anmelden kann man sich in Kürze auf der Webseite des Tierschutzbundes.

Verwendetes Bildmaterial

Foto: © pure-life-pictures/fotolia.com

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