Wussten Sie schon, dass wir bereits seit Jahren alle von der Bundestierärztekammer empfohlenen Kriterien an eine Tierkrankenversicherung erfüllen? Weitere Vorteile einer Tierkrankenversicherung bei AGILA sowie einen Kurzüberblick über unsere Leistungen finden Sie auf dieser Seite.

 

Die Bundestierärztekammer empfiehlt...

Die Bundestierärztekammer empfieht ausdrücklich Tierkrankenversicherungen für unsere Vierbeiner. Im Jahr 2019 hat sie dafür Mindestanforderungen veröffentlicht. Diese finden Sie hier und nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Freie Tierarztwahl
  • Therapiefreiheit für Tierärztinnen und Tierärzte
  • Kostenübernahme für regelmäßige Prophylaxemaßnahmen
  • Kostenübernahme für Operationen und deren Nachsorge
  • Kostenübernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT inkl. Übernahme der Notfallgrundgebühr
  • Transparenz von Ausschlüssen

 

Ein Tierarztbesuch mit AGILA: So geht's

In einem kurzen Video möchten wir Ihnen veranschaulichen, wie entspannt ein Tierarztbesuch mit AGILA für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden sein kann:

An dieser Stelle finden Sie eigentlich ein Video, das aktuell aufgrund Ihrer Cokieeinstellungen ausgeblendet wird. Sie können es über diesen Link außerhalb unserer Webseite aufrufen.

Um das bei YouTube anschauen zu können, müssen die Cookies aktiviert sein.

Ihre AGILA Vorteile: Umfassend – transparent – schnell

Knapp 500.000 Tierhaltende vertrauen mittlerweile auf uns, die AGILA Haustierversicherung. Seit fast 30 Jahren sind wir auf Hunde- und Katzenversicherungen spezialisiert und konnten bereits zahlreichen Patientenbesitzenden in Deutschland und Österreich helfen. Hunde- und Katzenhaltende vertrauen auf die starken Leistungen unserer Produkte, unsere transparenten und fairen Tarife sowie unseren Service. Unsere Angebote werden im regelmäßigen Austausch mit Tierärztinnen und Tierärzten entwickelt und weiterentwickelt.

Allgemeine Vorteile

  • Umfassender lebenslanger Schutz für Hund und Katze
  • Transparente Tarifberechnung
  • Schnelle Leistungsabwicklung
  • Kein Ausschluss von Krankheiten und Rassen
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Vorteile für Sie

 

Vorteile für Ihre Kundinnen und Kunden

  • Kostenübernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT inkl. Übernahme der Notfallgrundgebühr
  • Abdeckung rassespezifischer Erkrankungen
  • Schutz gegen Tierarztkosten, die auf Reisen im Ausland anfallen
  • Freie Tierarztpraxiswahl
  • Kostenübernahme für regelmäßige Prophylaxemaßnahmen
  • Kostenübernahme für Operationen und deren Nachsorge
  • Tierärztliche Behandlung ohne finanziellen Druck

Wartezeit

Für Vorsorgeleistungen wie Impfungen oder Wurmbehandlungen sowie für Tierarztkosten, die aufgrund eines Verkehrsunfalls entstehen, gibt es bei AGILA keine Wartezeit. Für alle anderen Leistungen beträgt die Wartezeit einen Monat.

Warum gibt es überhaupt eine Wartezeit?

Mithilfe der Wartezeit können wir ausschließen, dass absichtlich Tiere versichert werden, die bereits krank sind. Denn: Diese schaden der Versichertengemeinschaft und sorgen dafür, dass die monatlichen Beiträge für alle ansteigen. Aus diesem Grund versichert AGILA nur Hunde und Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gesund sind.

 

Ausschlüsse

AGILA schließt keine Rassen aus. Zudem können Hunde – je nach Tarif – bis zum fünften bzw. achten Geburtstag in die Versicherung aufgenommen werden. Bei Katzen ist der fünfte bzw. zehnte Geburtstag die Altersgrenze. Bereits aufgenommene Tiere können dann lebenslang bei AGILA versichert bleiben. Ansonsten ist die einzige Voraussetzung, dass der Vierbeiner bei Antragstellung gesund ist. Dies wird durch einige wenige Gesundheitsfragen bei der Antragstellung geprüft – nur in seltenen, fraglichen Fällen ist ein Gesundheitszeugnis o.ä. erforderlich.

Es gibt einige tierärztliche Leistungen, die wir nicht übernehmen:

  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • Kastration und Sterilisation (außer im Tarif Tierkrankenschutz Exklusiv und bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates
  • Erstellung von Bescheinigungen (außer Impfbescheinigung)
  • Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
  • Kennzeichnung des Tieres
  • Fahrtkosten
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Zudem sind alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen ausgeschlossen. 

Tierkrankenschutz oder OP-Kostenschutz: Was unterscheidet sie?

 

OP-Kostenschutz: Für den Ernstfall

Auch wenn es mittlerweile kostspielige konservative Behandlungen gibt – oft sind es dann doch Operationen wie beispielsweise nach einem Unfall oder einem Kreuzbandriss, die mit hohen Kosten zu Buche schlagen.Der OP-Kostenschutz eignet sich daher vor allem für Tierhaltende, die laufende sowie ab und zu etwas höhere Tierarztkosten gut selbst decken können und sich nur für dieses Risiko eine Absicherung wünschen. Konservative Behandlungen werden nur im Rahmen der OP-Nachsorge und (nur im OP-Kostenschutz Exklusiv) bei der Diagnostik am Vortag des Eingriffs übernommen. Hier ein Überblick über die abgedeckten Leistungen:

  • Operationen
  • Nachbehandlung (z. B. Kontrolluntersuchungen, Fädenziehen, Verbandswechsel, Physiotherapie, Unterbringung in einer Tierklinik)
  • Weltweiter Auslandsschutz für Operationen, die auf Reisen durchgeführt werden müssen

Tierkrankenschutz: Rundum gut versorgt

Der Tierkrankenschutz deckt - zusätzlich zu den genannten operativen Maßnahmen - auch konservative Behandlungen sowie Vorsorgeleistungen ab. Hier der Gesamtüberblick:

  • Operationen
  • Nachbehandlung (z. B. Kontrolluntersuchungen, Fädenziehen, Verbandswechsel, Physiotherapie, Unterbringung in einer Tierklinik)
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • ambulante und stationäre Diagnostik
  • Vorsorgemaßnahmen (Impfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenprophylaxe)
  • Weltweiter Auslandsschutz inkl. medizinisch notwendigem Rücktransport
  • Tierärztliche Videosprechstunden

 

Um diese Bedingungen anschaulicher zu machen, haben wir für Sie eine Übersicht mit Beispielen für tierärztliche Leistungen und deren Kostenübernahme durch AGILA erstellt.

Zur Übersicht

 

Gut zu wissen:

Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. Unsere Versicherungsbedingungen finden Sie übrigens hier.

 

Tarife, Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Damit wir für jeden Geldbeutel den passenden Tarif anbieten können, gibt es bei AGILA sowohl für den OP-Kostenschutz als auch für den Tierkrankenschutz drei Tarifstufen, die sich jeweils in der Höhe ihrer Beiträge, aber auch in ihren Leistungen unterscheiden: So können beispielsweise in den günstigen 24er-Tarifen die Vierbeiner nur bis zu ihrem fünften Geburtstag aufgenommen werden. Die Versicherungssummen sind niedriger und es gibt (außer für tierärztliche Videosprechstunden) grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 20 %. In den Exklusiv-Tarifen hingegen ist die Versicherungssumme für Operationen unbegrenzt, eine Selbstbeteiligung gibt es frühestens ab dem fünften Geburtstag und Hunde können (sofern sie gesund sind) bis zum achten und Katzen sogar bis zum zehnten Geburtstag aufgenommen werden.

Damit Sie die verschiedenen Tarife im Blick haben, laden Sie sich doch unsere ausführliche Tarifübersicht herunter. Damit können Sie auch besser einschätzen, welche Kosten wir übernehmen, wenn Sie mit uns direkt abrechnen möchten.

Zur Tarifübersicht

 

Wie viel kostet eine Tierkrankenversicherung bei AGILA?

Die Preise für unsere Produkte sind abhängig vom Tarif sowie vom Alter und der Rasse des Vierbeiners und können auf www.agila.de individuell berechnet werden.

Häufige Fragen und Antworten

Trotz der ausführlichen Informationen, sind noch Fragen offen? Schauen Sie mal, wir haben hier Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Unsere Produkte sind so konzipiert, dass sie bei möglichst niedrigen Beiträgen möglichst vielen Versicherungsnehmenden helfen können. Teure Spezialbehandlungen können sich negativ auf die Beiträge auswirken, selbst wenn sie nicht sehr oft vorkommen. Unser Produktmanagement prüft jedoch regelmäßig, ob die Bestandteile und Ausschlüsse der Produkte noch zeitgemäß sind und passt die Tarife dahingehend an.
Unsere Systeme geben es derzeit nicht her in der großen Anzahl der Rechnungen zu prüfen, welche Fütterung oder Pflegebehandlung medizinisch notwendig ist und welche beispielsweise freiwillig gewählt wird. Diese Posten grundsätzlich zu übernehmen, böte also ein hohes Kostenpotenzial, dass sich negativ auf die Beiträge und somit auf die Versichertengemeinschaft auswirken könnte. Unser Produktmanagement prüft jedoch regelmäßig, ob die Bestandteile und Ausschlüsse der Produkte noch zeitgemäß sind oder ob es neue technische Lösungen gibt und passt die Tarife dahingehend an.
Grundsätzlich haben sowohl die Kundinnen und Kunden als auch wir als Versicherung das Recht im Versicherungsfall den Vertrag aufzulösen. Dies ist ein in der Versicherungsbranche üblicher Vertragsbestandteil. AGILA nutzt diese Möglichkeit nur in sehr seltenen Fällen, um die Versichertengemeinschaft zu schützen.
Nein. Laut Versicherungsbedingungen sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind, ausgeschlossen. Auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zucht werden nicht übernommen. Jedoch: Die Kosten für Impfungen, Wurmkuren und Zeckenprophylaxe werden innerhalb des Vorsorgebudgets übernommen.
Wenn ein berechtigter Widerspruch zu einer abgelehnten Rechnung vorliegt, die durch den Bericht geklärt werden kann und wir den Vertrag nach Prüfung nicht auflösen müssen, übernehmen wir die Kosten für den Bericht. Die Rechnung muss dann an AGILA adressiert sein. Wird der Bericht auf Kundenwunsch angefertigt oder geht daraus hervor, dass das Tier bereits vor Antragstellung krank war, muss Ihre Kundin bzw. Ihr Kunde die Kosten selbst tragen.

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