Einreisebestimmungen für Hunde nach Polen

Zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde zählt das Mitführen eines EU-Heimtierausweises, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise mit Ihrem Hund nach Polen nachweisen, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen. 

Was ist bei der Einreise mit Hunden nach Polen noch zu beachten?

Neben den allgemeinen EU-Richtlinien besteht in Polen eine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Gut abgesichert auch auf Reisen Beachten Sie: Sollte Ihr Hund im Urlaub einen Sach- oder Personenschaden verursachen, müssen Sie hierfür die Kosten übernehmen. Eine Hundehaftpflichtversicherung mit Auslandsschutz ist daher dringend ratsam. Auch eine Hundekrankenversicherung leistet auf Reisen gute Dienste, wenn der Hund einmal krank wird oder sich verletzt.

Stand April 2014

Verwendetes Bildmaterial

Foto: © Jeanette Dietl/fotolia.com

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