Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien
Für die Einreise mit Hunden nach Spanien gelten die einheitlich formulierten EU-Bestimmungen. Dazu zählt das Mitführen eines EU-Heimtierausweises, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tätowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise nach Spanien mit Ihrem Hund nachweisen, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut besitzt. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden dürfen.
Was ist bei der Einreise mit Hunden nach Spanien noch zu beachten?
Neben den allgemeinen EU-Einreisebestimmungen für Hunde gilt in Spanien für bestimmte Rassen eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Zu diesen Rassen zählen: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inu, Akita-Inu. Darüber hinaus gibt es eine allgemeine Gurtpflicht für Hunde im Auto. Empfohlen werden außerdem Zeckenschutz und Impfungen gegen bestimmte Mittelmeerkrankheiten wie beispielsweise Leishmaniose. Für Impfempfehlungen und den passenden Zeckenschutz sprechen Sie bitte rechtzeitig vor der Reise mit Ihrem Tierarzt.
Gut abgesichert in den Urlaub
Wer Ferien mit seinem Hund im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Versicherungen wie eine Hundekrankenversicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, falls dem Vierbeiner etwas passiert oder er einmal einen Schaden anrichtet.
Stand: März 2014
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