Dänemark gilt im Allgemeinen als hundefreundliches Reiseland, in dem Hundehalter und Hunde herzlich empfangen werden. Planen Sie dort einen Urlaub mit Ihrem vierbeinigen Liebling, sind die Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark zu berücksichtigen. Diese entsprechen den einheitlich formulierten EU-Bestimmungen zur Einreise mit Hunden.

Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark

Zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde zählt das Mitführen eines EU-Heimtierausweises, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise nach Dänemark mit Ihrem Hund nachweisen, dass Ihr Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Impfungen, die länger als ein Jahr gültig sind, sollten Sie gegebenenfalls Ihren Tierarzt für einen eindeutigen und gültigen Vermerk im EU-Heimtierausweis zurate ziehen. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen. 

Was ist bei der Einreise mit Hunden nach Dänemark noch zu beachten?

Zusätzlich zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde besteht in Dänemark eine Leinenpflicht an Stränden von April bis September und in Wäldern ganzjährig. In den meisten Restaurants sind Hunde verboten. Die Haltung, Zucht und Einfuhr folgender Rassen ist verboten, wenn sie nach dem 17.03.10 angeschafft wurden: Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Sarplaniac. Wurden Hunde der betreffenden Rassen vor diesem Zeitpunkt angeschafft, müssen sie auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Darüber hinaus muss der Hund einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Hunde, die bereits auffällig geworden sind und Personen angegriffen oder Sachen beschädigt haben, müssen in der Regel einen Maulkorb tragen und dürfen nur an der Leine geführt werden.

Gut abgesichert auch auf Reisen Beachten Sie: Sollte Ihr Hund im Urlaub einen Sach- oder Personenschaden verursachen, müssen Sie hierfür die Kosten übernehmen. Eine Hundehaftpflichtversicherung mit Auslandsschutz ist daher dringend ratsam. Auch eine Hundekrankenversicherung leistet auf Reisen gute Dienste.

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