Bei der Planung des Urlaubs stellt sich Hundehaltern oftmals die Frage, ob der Vierbeiner mitgenommen werden soll oder lieber in die Obhut von Freunden, Verwandten oder professionellen Tiersittern gegeben wird. Oftmals entscheiden sich Hundehalter dafür, die schönste Zeit des Jahres gemeinsam mit dem Hund zu verbringen. Wenn die Reise nach Bulgarien gehen soll, müssen Sie nur die für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich formulierten Einreisebestimmungen für Hunde beachten.

Einreisebestimmungen für Hunde nach Bulgarien 

Für einen Urlaub mit Ihrem Vierbeiner in Bulgarien müssen Sie einen EU-Heimtierausweises mitführen, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zu den Einreisebestimmungen für Hunde nach Bulgarien zählt auch, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen. In Bulgarien gibt es kein Verbot bestimmter Hunderassen. Sie dürfen also mit Hunden allen Rassen in das Land einreisen.

Hundeversicherungen sind auch im Urlaub wichtig

Wer mit seinem Hund Ferien im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Versicherungen wie eine Hundekrankenversicherung, eine Hunde-OP-Versicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, falls dem Vierbeiner etwas passiert oder er einmal einen Schaden anrichtet.

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