Der Fall Hund beisst Hund tritt nur in ganz wenigen Fällen ein. In der Regel können sich Hunde durch ihre Körpersprache soweit verständigen, dass es gar nicht erst zu einem Hundebiss kommt. Hunde, die sich in der unterlegenen Position sehen, machen ihrem Gegenüber durch diverse Unterwerfungsgesten klar, dass sie seine höhere Stellung anerkennen und ihn nicht zum Kampf herausfordern möchten. Der drohende Hund erkennt die Signale der Unterwerfung zumeist und geht dementsprechend darauf ein. Wenn die Hunde sich soweit verständigt haben, dann kommt es häufig nicht zu einem Kampf. In manchen Fällen möchten sich die Tiere auch gegenseitig beeindrucken, bellen lautstark und drohen einander. In manchen Situationen erkennt der eine Hund die Unterwerfungsgesten des anderen Hundes allerdings nicht an, sondern beißt schnell und nahezu unvermittelt zu. Dadurch kann es passieren, dass einer der Hunde verletzt oder sogar getötet wird. Wenn der eigene Hund einen solchen Schaden verursacht, dann haftet der Hundehalter zumeist ganz oder teilweise dafür.

Schadenersatz bei einem Hundebiss

Wenn der Fall Hund beisst Hund eintritt, dann haftet in der Regel der Tierhalter. Der Geschädigte kann beispielsweise Schadenersatz verlangen, wenn der eigene Hund von einem anderen Hund gebissen wurde. Schadenersatz Hundebiss kann der geschädigte Tierhalter beispielsweise in Anspruch nehmen, wenn der eigene Hund verletzt wurde und nach dem Biss tierärztlich behandelt werden muss. Die Tierarztkosten werden dann ganz oder teilweise dem verantwortlichen Tierhalter angelastet.

Schmerzensgeld nach Hundebiss

In der Regel gibt es für Hunde kein Schmerzensgeld Hundebiss. Hunde werden nach wie vor aus juristischer Sicht als Sache betrachtet. Kommt es daher zu dem Fall Hund beisst Hund, dann kann der Besitzer kein Schmerzensgeld einklagen. Zumeist ist nur ein Schadenersatz möglich. In Einzelfällen und bei besonderen Voraussetzungen kann das Gerichtsurteil auch anders lauten.

Hund beisst Hund - Hundehalter können vorsorgen

Für den Fall Hund beisst Hund können Hundehalter vorsorgen. Selbstverständlich sollte es nicht dazu kommen, dass der eigene Hund einen anderen Hund durch einen Hundebiss verletzt oder gar tötet. Aber wenn es dennoch passiert, sollte der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung haben. 

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