Als Kampfhund bezeichnet man im Grunde einen Hund, der ursprünglich für Tierkämpfe eingesetzt wurde. Bei diesen Tierkämpfen kann es sich um Kämpfe zwischen Hunden oder auch um Kämpfe zwischen Hunden und anderen Tieren handeln. Ein Kampfhund wurde beispielsweise häufig für Kämpfe gegen Bullen eingesetzt. Für die Tierkämpfe wurden und werden teilweise auch heute noch Hunde gezielt gezüchtet und ausgebildet.

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Ursprünglich wurde die Bezeichnung Kampfhund nicht für Hunde bestimmter Rassen verwendet, sondern allgemein für alle Hunde, die an Tierkämpfen teilnahmen. Erst später wurden spezielle Rassen gezüchtet, die sich besonders gut für den Kampf mit Hunden und anderen Tieren eigneten. Diese Rassen haben heutzutage einen schlechten Ruf und werden in vielen Bundesländern Deutschlands auf der Rasseliste geführt. Allerdings soll bei den offiziellen Zuchtlinien der typischen Kampfhundrassen längst darauf geachtet werden, dass die Tiere kein erhöhtes Aggressionspotenzial gegenüber anderen Hunden und Tieren aufweisen. Die Eignung für Tierkämpfe gehört längst nicht mehr zu den erklärten Zuchtzielen. Heute sind Hundekämpfe in zahlreichen Ländern offiziell nicht mehr erlaubt. Inoffiziell finden diese Kämpfe jedoch nach wie vor statt.

Die verschiedenen Kampfhunderassen

Der Begriff Kampfhund wird längst nicht mehr ausschließlich für Hunde verwendet, die für diesen Zweck eingesetzt werden. Dieser Begriff hat sich seit Ende des 20. Jahrhunderts als Bezeichnung für Hunde bestimmter Rassen durchgesetzt. Unabhängig davon, ob diese tatsächlich für Tierkämpfe eingesetzt werden und auch typische Kampfhundeigenschaften haben. Man spricht häufig von Kampfhunden im Zusammenhang mit Attacken von Hunden auf Menschen. Um die Bevölkerung vor solchen Übergriffen zu schützen, wurden Listen mit potenziell gefährlichen Kampfhunderassen erstellt. Diese Hunde gelten als gefährlich und die Haltung der Tiere unterliegt strengen Bedingungen. Die Liste der Kampfhunde unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Sehr häufig sind Rassehunde wie der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier, der American Pitbull Terrier und der American Staffordshire Terrier darauf zu finden. Auch Kreuzungen dieser Rassen unterliegen bestimmten Bedingungen.

Haltung von Listenhunden

Die Kampfhundeliste der deutschen Bundesländer ist umstritten. Einige Bundesländer verzichten auf diese Liste und haben entschieden, dass ein gefährlicher Hund nicht an der Rasse festzumachen ist, sondern an seinem Verhalten Menschen und Tieren gegenüber. Wer Kampfhunde halten möchte, muss eine entsprechende Erlaubnis einholen. Hundekrankenversicherung und Hundehaftpflicht sind für Hundehalter sinnvoll.

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