Tierkrankenschutz 24 für Hunde

Mit unseren Tierkrankenschutztarifen sind Sie auf der sicheren Seite
  • Versicherung aller Rassen
  • Kunden-App für schnellen Service
  • Bis zu 80 % Kostenübernahme
  • Übernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT
  • Auslandsschutz
Direkt Beitrag berechnen
tuev-nord-cert-kundenzufriedenheit
Logo Siegel HundeOP Agila
Ausgezeichneter Versicherer
Hundeversicherung
Unkompliziert und transparent versichert
Hundeversicherung-mobile
Unkompliziert und transparent versichert
Tierkrankenschutz 24 für Hunde
Mit unseren Tierkrankenschutztarifen sind Sie auf der sicheren Seite
  • Versicherung aller Rassen
  • Kunden-App für schnellen Service
  • Bis zu 100 % Kostenübernahme
  • Übernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT
  • Auslandsschutz
Direkt Beitrag berechnen

Die AGILA Krankenversicherung für Hunde

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit unserem Tarif AGILA Tierkrankenschutz 24 für Hunde sind Sie zu einem geringen monatlichen Beitrag gegen grundlegende Tierarztkosten abgesichert:

  • Abdeckung von ambulanter und stationärer Behandlung, Vorsorgemaßnahmen, Medikamenten, Diagnostik, Operationen & dazugehöriger Nachbehandlung
  • Übernahme der Tierarztkosten bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
  • Versicherung vorerkrankter Tiere unter vertraglichem Ausschluss der Vorerkrankung
  • Schutz vor Tierarztkosten, die auf Reisen im Ausland entstehen
  • AGILA Kundenportal: einfache Einreichung von Tierarztrechnungen online
  • Übernahme der Notdienst-Grundgebühr
  • Übernahme von Kosten für die tierärztliche Videosprechstunden
  • Kurze Wartezeit: 1 Monat für alle Leistungen (Vorsorgemaßnahmen und Unfallschutz ohne Wartezeit)

Erstattung der Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur jährlichen Versicherungssumme von 500 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall in Höhe von 20 %.

Übernahme der Tierarztkosten bis zur jährlichen Versicherungssumme von 2.500 Euro für medizinisch notwendige chirurgische Eingriffe unter Anästhesie sowie deren Nachbehandlung. Es gilt eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall in Höhe von 20 %.

Erstattung aller Tierarztkosten für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr in Höhe der Versicherungssumme im OP-Kostenschutz. Hier entfällt die 1-monatige Wartezeit nach Vertragsbeginn.

Darum bei AGILA versichern

Wir stehen bereits knapp 400.000 Menschen mit ihren Tieren zur Seite. Überzeugen auch Sie sich selbst von unseren starken Leistungen und weitergehenden Services.

AGILA Icon Schneller Service
Unkompliziert und transparent versichert

Mit der AGILA Kunden-App reichen Sie Rechnungen ganz einfach ein und haben Ihre Vertragsdaten im Blick

AGILA Icon Schneller Service
Verlässlich, wenn es darauf ankommt

Wir sind für Sie da: Unsere kurzen Bearbeitungszeiten sowie die Möglichkeit der Direktabrechnung erleichtern Ihren Alltag.

AGILA Icon Schneller Service
100 % Kostenübernahme in der Versicherungssumme

Im Rahmen der vertraglich zugesagten Versicherungssumme gibt es bei AGILA keine Kostenbegrenzung.

AGILA Icon Schneller Service
Seit 30 Jahren Ihre Wahl für Hund und Katze

Mit Erfahrung und Expertise stehen wir an Ihrer Seite – für ein gesundes und sorgenfreies Zusammenleben von Tier und Mensch!

 
Beratung
Persönliche Beratung für Ihren perfekten Versicherungsschutz
Jetzt beraten lassen Pfote

Häufige Fragen

Zur AGILA Versicherung Tierkrankenschutz für Hunde

Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!

chat Chat starten
phone +49 511 93 680 377

In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

Wir übernehmen zum Beispiel:

  • Medikamente
  • Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
  • Unterbringungskosten in einer Tierklinik
  • Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
  • physikalische Therapie
  • homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
  • Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
  • und vieles mehr.

Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Fellpflege 
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • TKS 24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
  • Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
  • Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
  • Beerdigungen und Einäscherungen
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Zahnspangen
  • Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu drei Tagen vor der Operation im Tierkrankenschutz Exklusiv).

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
  • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
  • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.

In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet.

Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (beispielsweise eine Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstatten wir direkt ab Vertragsbeginn im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt.

In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.

Wichtige Hinweise

  • Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
  • Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
  • Damit Ihre Rechnung schnell bearbeitet werden und mögliche Rückfragen direkt beantwortet werden können, stellen wir Ihnen ein paar kurze Fragen zur Behandlung Ihres Vierbeiners.

Auf unserer Informationsseite finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.

ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web oder in der Kunden-App ein.

Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?

Eine Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis ist möglich! Auf unserer Seite für Tierärztinnen und Tierärzte finden Sie alle Informationen zur Direktabrechnung.

Und wann erfolgt die Erstattung?

Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Die Selbstbeteiligung variiert je nach gewähltem Tarif:

  • In unserem Tierkrankenschutz 24 haben Sie bei jeder Rechnung einen Eigenanteil in Höhe von 20 %.
  • In unserem Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv haben Sie bis zum 5. Geburtstag des Tieres keine Selbstbeteiligung.
    Erst ab dem 5. Geburtstag gilt für Hunde ein Eigenanteil in Höhe von 20 % ausschließlich für Operationskosten.

Sie finden die vereinbarte Selbstbeteiligung selbstverständlich auch in Ihren Vertragsunterlagen.

Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.

In unserem Online-Antrag für die Tierkrankenschutz Tarife werden folgende Fragen zur Gesundheit Ihres Vierbeiners gestellt:

-    Zeigt Ihr Vierbeiner derzeit Symptome einer Krankheit?
-    Wurde Ihr Tier in der Vergangenheit operiert?
-    Hat Ihr Vierbeiner eine dauerhafte Erkrankung?
-    Hat Ihr Vierbeiner eine Fehlentwicklung oder Missbildung?
-    Welche der folgenden tierärztlichen Behandlungen erhält Ihr Vierbeiner derzeit oder wurden bereits tierärztlich empfohlen, optional angeboten oder in Erwägung gezogen?

 

Erklärungen zu einzelnen Begrifflichkeiten

Symptome sind Anzeichen dafür, dass ein Tier nicht gesund ist, wie beispielsweise Humpeln, Röcheln, starkes Schnarchen, Zubildungen, Hautveränderungen, Durchfall, Erbrechen, Schnupfen, Husten, Fieber, Schwäche, Juckreiz, Cherry Eye,  Appetitlosigkeit, Probleme bei der Läufigkeit, Probleme mit dem Sexualtrieb bei Rüden und vergleichbare Anzeichen.

Mit dauerhaften Erkrankungen sind Krankheiten gemeint, die nicht wieder abheilen und einer dauerhaften Behandlung bedürfen oder mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftig tierärztlich behandelt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Krankheiten wie Allergien, Futtermittelunverträglichkeiten, Epilepsie, anhaltende Infektionskrankheiten (Leishmaniose, Ehrlichiose, Babesiose, Anaplasmose, Herzwürmer), Blutgerinnungsstörungen, Organschwächen oder -überfunktionen (Schilddrüse, Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nebenniere), Autoimmunerkrankungen (z.B. Lupus erythematodes, Myasthenia gravis), Tumore und vergleichbare Veränderungen.

Ist ein Organ von Geburt an nicht so ausgebildet, wie es für die Tierart normal ist oder entwickelt es sich nicht der Art entsprechend, spricht man von einer Missbildung oder Fehlentwicklung. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen wie Ellbogengelenksdysplasien (ED),die Hüftgelenksdysplasien (HD), Nabelbrüche, persistierende Milchzähne, Kryptorchismus (keine Hoden im Hodensack), Entropium (eingerolltes Augenlid), Ektropium (hängendes Augenlid), Unter- oder Überbiss, angeborene Herzfehler, Gefäßmissbildungen oder vergleichbare ähnliche Veränderungen.

Sollten Ihr Hund oder Ihre Katze aufgrund einer Corona-Erkrankung tierärztlich behandelt werden müssen, ist dies im Rahmen der Tierkrankenschutz-Tarife innerhalb der Versicherungssumme Ihres Vertrages abgedeckt.