Mikrochip - Hundekennzeichnung bei Reisen wichtig
Hunde, die auf Reisen gehen und über die Landesgrenze transportiert werden sollen, müssen zweifelsfrei gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist es Vorschrift, dem Tier zur Kennzeichnung einen Mikrochip zu implantieren. Eine Ausnahme bilden Hunde (und auch Katzen), die bereits vor dem 3. Juli 2011 mit einer eindeutig lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden. Diese Tiere brauchen nicht nachträglich gechipt zu werden. Bekannt ist der Mikrochip für Hunde auch als Transponder. Der Chip ist mit einer 15-stelligen Identifikationsnummer ausgestattet. Diese Nummer ist auch im EU-Heimtierausweis eingetragen, der bei Reisen im Ausland ebenfalls mitgeführt werden muss. Hund und Halter können so eindeutig zugeordnet werden. Das Haustierregister Tasso macht sich die Kennzeichnung von Hunden zunutze, um Fundtiere zu ihrem Besitzer zurückzuführen.
