Tierärzte müssen seit dem 14. Juli 2020 den Behörden melden, wenn sie ein Haustier positiv auf SARS-CoV-2 getestet haben. Eine entsprechenden Verordnung brachte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner auf den Weg.


Inhaltsverzeichnis:


Was sind die Ziele der Meldepflicht?

  • Sie soll Antworten auf noch ungeklärte Fragen bezüglich der Ausbreitung von SARS-CoV-2 Infektionen bei Haustieren liefern

  • Sie soll einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland geben und zu neuen Erkenntnissen über das Virus beitragen.

  • Sie soll helfen, Risiken bezüglich der Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.

  • Sie soll es ermöglichen, die Weltorganisation für Tiergesundheit und die EU-Kommission über bestätigte SARS-CoV-2-Fälle bei Haustieren in Deutschland zu informieren.

Haustierbesitzer sind auch nach der neuen Verordnung nicht dazu verpflichtet ihre Haustiere testen zu lassen. Der Test ist nur sinnvoll, wenn das Tier bereits Symptome . Wenn Sie einen Test bei Ihrem Vierbeiner durchführen lassen wollen, besprechen Sie das vorerst gründlich mit Ihrem Tierarzt. Denn auch Tierärzte sind nicht dazu verpflichtet, Coronavirus-Tests durchzuführen.


Wie und wo wird die Erkrankung gemeldet?

Der Tierarzt oder das Labor melden die Ergebnisse an die zuständigen Behörden. Diese leiten die Ergebnisse wöchentlich an das BMEL weiter.

Eine Meldung erfasst folgende Punkte:

  • Datum der Feststellung
  • Betroffene Tierart
  • Bei Groß- und Nutztierbeständen:
  • Betroffener Kreis oder kreisfreie Stadt

Das Bundesministerium nutzt zur Speicherung und Verarbeitung der Daten ein Programm „TierSeuchenNachrichten-System“, das vom Friedrich-Löffler-Institut entwickelt wurde. Dieses Programm wird bei der Seuchenbekämpfung und zur wissenschaftlichen Auswertung von Daten verwendet.

Wie wird bei Haustieren auf Coronavirus-Infektionen getestet?

Momentan sollen nur Tiere getestet werden, die verdächtig erkrankt sind. Die Symptome sind ähnlich wie beim Menschen – auch bei Haustieren löst der Erreger Atemwegsprobleme aus. Um das betroffene Tier zu testen, muss der Tierarzt einen Abstrich nehmen. Dafür muss er einen Tupfer vorsichtig in den Rachen- oder Nasenraum des Tieres schieben und dort von der Schleimhaut Proben entnehmen. Die Probe wird dann in ein spezielles Labor geschickt. Sollte es bei dem betroffenen Tier nicht möglich sein, einen Abstrich zu entnehmen, kann eine Kotprobe eingeschickt werden. Mittlerweile werden in einigen Laboren Coronavirus-Tests für Haustiere angeboten. Wenn Sie Ihr Tier testen lassen möchten, sollten Sie das vorher ausführlich mit Ihrem Tierarzt besprechen. Die Kosten für das Testverfahren werden nur übernommen, wenn das zuständige Veterinäramt den Test anordnet. Das Friedrich-Löffler-Institut befürwortet eine Testung ohne Symptome momentan nicht. 

Dieser Artikel wurde geprüft von Tierärztin Melanie Müller.

Die genannten Informationen stellen keine Anleitung zur Selbstdiagnose und Behandlung von Tierkrankheiten dar. Tierhaltende sollten bei gesundheitlichen Problemen ihres Tieres in jedem Fall eine Tierärztin oder einen Tierarzt um Rat fragen. Diagnosen über das Internet sind nicht möglich.

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