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Wir schützen Sie und Ihren Vierbeiner vor hohen Tierarztrechnungen. Bereits knapp 400.000 Menschen vertrauen auf unsere Tierversicherung. Überzeugen auch Sie sich von unseren starken Leistungen und Services.

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Zur AGILA Versicherung Tierkrankenschutz für Katzen

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Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.

Wichtige Hinweise

  • Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
  • Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
  • Damit Ihre Rechnung schnell bearbeitet werden und mögliche Rückfragen direkt beantwortet werden können, stellen wir Ihnen ein paar kurze Fragen zur Behandlung Ihres Vierbeiners.

→Auf unserer Informationsseite finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.

ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web oder in der Kunden-App ein.

Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?

Eine Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis ist möglich! Auf unserer Seite für Tierärztinnen und Tierärzte finden Sie alle Informationen zur Direktabrechnung.

Und wann erfolgt die Erstattung?

Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.

In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.
Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden an bis zu drei Tagen vor der Operation, für deren Durchführung sie notwendig sind und mit der sie unmittelbar im Zusammenhang stehen, übernommen.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:

  • Wurzelbehandlung
  • Kralle/Wolfkralle ziehen
  • Goldakkupunktur
  • Kreuzbandriss
  • Patella-Luxation
  • Magendrehung
  • Zahnextraktion.

Nicht erstattungsfähig sind alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates*
  • Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres
  • Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt*
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland.
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Zudem werden keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen.

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende tierärztliche Hilfe beim Geburtsvorgang.

In den OP-Kostenschutz Tarifen von AGILA sind Sie gegen medizinisch notwendige, chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert.

In den Tarifen mit Stand ab 05/2022 gilt eine Wartezeit von einem Monat, in älteren Tarifen sind es drei Monate.

Operationen, die aufgrund eines Unfalls oder Verkehrsunfalls notwendig sind, bezahlen wir direkt ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit im Rahmen der Versicherungssumme.

Im Tarif OP-Kostenschutz Exklusiv gibt es folgende Vorteile: 

  • Keine Begrenzung in der Versicherungssumme
  • Zusätzlicher Reiseschutz für nicht durchführbare Reisen aufgrund einer tierärztlich bescheinigten Reiseunfähigkeit des Tieres.

Der Versicherungsbeitrag hängt davon ab, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.

Berechnen Sie den individuellen Versicherungsbeitrag für Ihren Vierbeiner ganz einfach mit unserem →Tarifrechner. Dort finden Sie die drei Tarife unseres OP-Kostenschutzes für Hunde und Katzen im direkten Vergleich.

Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die „Teilkaskoversicherung“ – unseren OP-Schutz – und die „Vollkaskoversicherung“ – den Tierkrankenschutz.

 

AGILA OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z.B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.

AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.
→ Hier finden Sie eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. „Normale“ Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.

*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. 

 

AGILA Tierkrankenschutz

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.

Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen* erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz

 

Welchen Tarif soll ich wählen?

Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?

Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!

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