- Übernahme von Operationskosten
- Übernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT
- inklusive Zahnbehandlungen
- Übernahme von Vorsorgeleistungen
- Übernahme von Nachbehandlungskosten
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Wir schützen Sie und Ihren Vierbeiner vor hohen Tierarztrechnungen. Bereits knapp 400.000 Menschen vertrauen auf unsere Tierversicherung. Überzeugen auch Sie sich von unseren starken Leistungen und Services.
In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Wir übernehmen zum Beispiel:
- Medikamente
- Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
- Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
- physikalische Therapie
- homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
- Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
- und vieles mehr.
Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Fellpflege
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- TKS 24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
- Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
- Beerdigungen und Einäscherungen
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Zahnspangen
- Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu drei Tagen vor der Operation im Tierkrankenschutz Exklusiv).
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
- Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.
In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet.
Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (beispielsweise eine Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstatten wir direkt ab Vertragsbeginn im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt.
In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die "Teilkaskoversicherung" – unseren OP-Kostenschutz – und die "Vollkaskoversicherung" – den Tierkrankenschutz.
AGILA Tierkrankenschutz
Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.
Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.
AGILA OP-Kostenschutz
Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z. B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.
AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.
→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. "Normale" Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt.
Welchen Tarif soll ich wählen?
Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?
AGILA bietet aktuell drei verschiedene Tarifvarianten im Bereich "Tierkrankenschutz" an. Bei allen Tarifen handelt es sich um einen Krankenvollschutz, das heißt es werden Kosten für Behandlungen, Vorsorgeleistungen sowie Operationen erstattet.
Die Vorteile des Tierkrankenschutz Exklusiv auf einen Blick:
- Höhere Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen
- Unbegrenzte Versicherungssumme im OP-Kostenschutz
- Zusätzlicher Reiseschutz für nicht durchführbare Reisen aufgrund einer Erkrankung des Tieres
- Übernahme der Kosten von Kastration/Sterilisation
Einen ausführlichen Vergleich unseres normalen Tierkrankenschutz mit dem Tierkrankenschutz Exklusiv finden Sie im → Tarifrechner.
Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.
Wichtige Hinweise
- Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
- Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
- Damit Ihre Rechnung schnell bearbeitet werden und mögliche Rückfragen direkt beantwortet werden können, stellen wir Ihnen ein paar kurze Fragen zur Behandlung Ihres Vierbeiners.
→Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.
ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web oder in der Kunden-App ein.
Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?
Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich, wenn dieser damit einverstanden ist. Die Tierarztpraxis kann die Rechnung am besten per E-Mail an
Und wann erfolgt die Erstattung?
Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.
Der Versicherungsbeitrag hängt davon ab, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.
Berechnen Sie den individuellen Versicherungsbeitrag für Ihren Vierbeiner ganz einfach mit unserem →Tarifrechner. Dort finden Sie die drei Tarife unseres Tierkrankenschutzes für Hunde und Katzen im direkten Vergleich.
Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!