Seit 2004 gibt es in der EU den sogenannten EU-Heimtierausweis für Hunde, Katzen und einige weitere Haustiere. Wenn Sie mit Ihrem Tier innerhalb der Europäischen Union verreisen möchten, ist der Besitz dieses Ausweises vorgeschrieben. Der Zweck des Ausweises liegt vor allem darin, die Einreisebestimmungen innerhalb des Staatenbundes anzugleichen und die Abwicklung zu vereinfachen. Außerdem soll die Gefahr von Tollwut durch die verpflichtende Tollwut-Impfung eingedämmt werden.

Wo bekomme ich einen EU-Heimtierausweis für mein Tier?

Jeder dazu ermächtigte Tierarzt innerhalb der EU kann den Ausweis für Ihr Tier ausstellen. Um den Ausweis zu erhalten, muss Ihr Tier eine aktuelle Tollwut-Impfung vorweisen können. Diese wird im Ausweis vom Arzt vermerkt. Außerdem ist ein elektronischer Mikrochip zur Identifikation nötig, der dem Tier implantiert wird. Keine Sorge, nach dieser schnellen und einfachen Prozedur wird Ihr Tier von dem kleinen Chip nichts mehr merken. Auf dem elektronisch ablesbaren Chip sind Informationen zur Identifikation Ihres Haustieres gespeichert. Diese technische Neuerung sorgt auch dafür, dass ein entlaufenes Tier leichter wieder gefunden werden kann.

EU-Heimtierpass auch für andere Länder relevant

Auch einige an die Europäische Union angrenzende Staaten haben sich zur Einführung des Ausweises verpflichtet. Dazu gehören die Schweiz, Norwegen, Andorra, Island, Monaco, Liechtenstein, San Marino und der Vatikan. Bei der Ausgabe des Ausweises ist es übrigens egal wo Tier oder Halter herkommen. Er kann von allen berechtigten Tierärzten innerhalb der EU ausgegeben werden. Im EU-Heimtierausweis enthaltene Daten:

  • Name und Adresse des Tierhalters
  • Tierart, Geschlecht, Name, Fellkleid und Geburtsdatum des Tieres
  • Mikrochipnummer, Stelle und Datum der Implantation
  • Impfungen mit Datum, Gültigkeitsdauer und Name des Tierarztes

Die Kosten für den Ausweis richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte und fallen, je nach nötigen Impfungen, unterschiedlich aus. Achten Sie darauf, dass die Tollwut-Impfungen Ihres Tieres noch gültig sind, wenn sie verreisen. Bei einer abgelaufenen Impfung könnte Ihnen die Einreise mit dem Tier verweigert werden.

Auch andere Vorschriften beachten

Achten Sie bei der Reiseplanung jedoch nicht nur auf den aktuellen EU-Heimtierpass. Zusätzlich zu den vereinheitlichten Einreisebestimmungen können die einzelnen Länder unterschiedliche Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Tierhaltung haben. Informieren Sie sich zum Beispiel über die Regeln zum Leinen- oder Maulkorbzwang für Hunde an Ihrem Urlaubsort. Auch in ländlichen Gegenden oder Naturschutzgebieten sind Hunde oft an der Leine zu führen, damit Wildtiere nicht gestört oder gefährdet werden. Rechtzeitiges Informieren hilft Ihnen, sich optimal auf den Urlaub mit Ihrem Liebling vorzubereiten.

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