Dürfen Katzen ohne die Einwilligung des Vermieters gehalten werden? Müssen Vermieter gefragt werden, bevor eine Katze angeschafft wird? Die rechtliche Lage hierzu ist leider nicht ganz eindeutig.

Wichtig: Der Mietvertrag

Oberster Anhaltspunkt sollte für Sie natürlich immer Ihr eigener Mietvertrag sein. Dort sind spezifische Regelungen festgehalten, an die Sie sich halten müssen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden. Nicht jeder Vermieter teilt die Liebe zu den Vierbeinern und empfindet sie vielleicht gar als Quelle für Lärm und Schmutz. Grundsätzlich ist es immer ratsam, den Vermieter über Ihre Pläne, eine Katze anzuschaffen, zu informieren, selbst wenn dies in Ihrem Mietvertrag nicht ausdrücklich angegeben ist oder eine Regelung im Bezug auf Haustierhaltung nicht vorliegt. Wenn Sie vorher um Erlaubnis bitten, wird dies dem Verhältnis zu Ihrem Vermieter gut tun und ebnet damit vielleicht den Weg – selbst bei einem eigentlichen Verbot von Katzenhaltung.

Was gibt es für Möglichkeiten, wenn der Vermieter nicht einwilligt?

In einem solchen Fall sollten Sie besonders vorsichtig sein, denn die rechtliche Lage hierzu ist nicht ganz eindeutig. So gab es bereits etliche Urteile, die dem Mieter Recht gaben mit der Begründung, die Haltung einer Katze sei grundsätzlich erlaubt und nur in schweren Fällen (etwa bei einer Krankheit des Vermieters) sei es möglich, dies zu verbieten. Andere Richter gaben dem Vermieter Recht und bestätigten ein absolutes Katzenhaltungsverbot. Wenn Sie einen Prozess mit ungewissem Ausgang also vermeiden möchten, ist es ratsam, auf den Einzug des „Stubentigers“ lieber noch ein wenig zu warten und zu versuchen, den Vermieter davon zu überzeugen, dass Ihre Katze keine Belästigung für andere Mieter darstellt und auch für das Eigentum des Mieters, also für die Wohnung an sich, keine Gefahrenquelle ist.

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