Grundsätzlich haben sowohl die Kundinnen und Kunden als auch wir als Versicherung das Recht im Versicherungsfall den Vertrag aufzulösen. Dies ist ein in der Versicherungsbranche üblicher Vertragsbestandteil. AGILA  nutzt diese Möglichkeit nur in sehr seltenen Fällen, um die Versichertengemeinschaft zu schützen.