Hannover, 29. April 2026 – Es ist ein Klischee, aber eines, das viel Wahrheit enthält: Nahezu jeder Mensch, der sein Leben mit einem Hund teilt, kommt irgendwann in eine Situation, in der sich das Tier komplett anders verhält als gewohnt bzw. erwartet. Viele dieser „Ups“-Momente gehen glimpflich aus, aber eben nicht alle. „Wenn durch einen Hund Dritte zu Schaden kommen, haftet die Halterin oder der Halter“, erklärt Susanne Söllner, Leiterin der Abteilung Haftpflicht-Schaden bei der Agila Haustierversicherung. „Und laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt die Haftung in unbegrenzter Höhe. Deshalb sollte jede und jeder Haltende einen Hundehaftpflichtschutz abschließen, auch dann, wenn dies am Wohnort nicht vorgeschrieben ist.“

Nicht immer Pflicht, aber immer sinnvoll

Anders als Katzen sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht ihrer Haltenden eingeschlossen. Deshalb gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Hundehaltende. Aktuell müssen in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ausnahmslos alle Hunde versichert werden. Für Bremen tritt die allgemeine Versicherungspflicht am 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Kosten für den Hundehaftpflichtschutz belaufen sich in der Regel auf wenige Euro im Monat. Manche Haustierversicherer bieten zudem günstige Kombitarife an: „Wer bei Agila eine Tierkranken- oder OP-Versicherung abschließt, bekommt den Hundehaftpflichtschutz zum halben Preis dazu“, so Söllner.

Schäden sind vergleichsweise selten, können aber teuer werden

Für das Jahr 2025 verzeichnete die Agila Haustierversicherung rund 3600 durch Hunde verursachte Haftpflichtschäden. Laut Susanne Söllner waren damit 3 von 100 Versicherten betroffen. „Nicht in allen Fällen kommt es zur Auszahlung durch die Versicherung“, erklärt die Expertin. Denn was viele nicht wissen: Eine Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, von Dritten unrechtmäßig gestellte Ansprüche abzuwehren. „Dieser sogenannte passive Rechtschutz sorgt dafür, dass die Beiträge für alle Haftpflichtversicherten niedrig bleiben können.“

Die durch Agila regulierte durchschnittliche Schadenhöhe lag 2025 bei rund 900 Euro pro Fall. Das scheint überschaubar, kann aber für Menschen mit weniger Einkommen schon zu einer finanziellen Belastung werden. „Vor allem aber sollte dieser Betrag nicht über das real bestehende, deutlich höhere Risiko hinwegtäuschen“, mahnt Susanne Söllner. „Im Jahr 2011 hatten wir einen Fall, bei dem der bei uns versicherte Vierbeiner einen Radfahrer zu Fall brachte. Bedauerlicherweise erlitt dieser einen komplizierten Oberarmbruch mit Dauerschaden und konnte seinen Beruf als Arzt nicht mehr ausüben. Insgesamt kamen hier etwa 400.000 Euro Schadenersatzanspruch zusammen, der sich aus Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Anwaltskosten usw. zusammensetzte. Solche extremen Fälle sind selten, können aber ohne Versicherung ernsthafte, ein Leben lang spürbare Folgen für die Halterin oder den Halter haben.“

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