Italien bietet mit seiner schönen Landschaft und den zahlreichen Ausflugsmöglichkeiten viel Abwechslung für einen Urlaub mit Hund. Allerdings sollten Tierbesitzer nicht erwarten, dass sie mit ihrem Vierbeiner in der Hauptsaison am vollen Strand gerne gesehen sind. Besser ist es, wenn sich Hundehalter für die Nebensaison entscheiden oder die nördliche Region Italiens für einen Urlaub mit dem Hund aussuchen.

Einreisebestimmungen für Hunde nach Italien

Für die Einreise mit Hunden nach Italien gelten die einheitlich formulierten EU-Bestimmungen. Dazu zählt das Mitführen eines EU-Heimtierausweises, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise mit Ihrem Hund nach Italien nachweisen, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen.

Was ist bei der Einreise mit Hunden nach Italien noch zu beachten?

Ergänzend zu den EU-Einreisebestimmungen ist in Italien eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Hundehalter müssen zudem immer eine Leine und einen Maulkorb mit sich führen. Außerdem gilt eine allgemeine Gurtpflicht für Hunde im Auto. Verboten ist die Einreise nach Italien mit Hunden, die jünger als drei Monate alt sind. Gut abgesichert in den Urlaub Wer Ferien mit seinem Hund im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Versicherungen wie eine Hundekrankenversicherung, eine Hunde-OP-Versicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, falls dem Vierbeiner etwas passiert oder er aus Versehen einmal einen Schaden anrichtet.

Stand April 2014

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