Einreisebestimmungen für Hunde nach Irland
Zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde zählt das Mitführen eines EU-Heimtierausweises, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise nach Irland mit Ihrem Hund nachweisen, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen.
Was ist bei der Einreise nach Irland mit Hunden noch zu beachten?
Zusätzlich zu den EU-Einreisebestimmungen müssen Hunde 24 bis 120 Stunden vor der Einreise nach Irland mit dem Medikament Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein. Die Einfuhr der folgenden Hunderassen ist in Irland verboten: Fila Brasileiros, Pitbull Terrier, Japanese Tosas und Dogo Argentinos.
Gut abgesichert auch auf Reisen
Beachten Sie: Sollte Ihr Hund im Urlaub einen Sach- oder Personenschaden verursachen, müssen Sie hierfür die Kosten übernehmen. Eine Hundehaftpflichtversicherung mit Auslandsschutz ist daher dringend ratsam.Stand April 2014
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