Lackschaden durch den Hund - Schadenersatzanspruch

Grundsätzlich haften Tierhalter für die Schäden, die ihre Tiere anrichten. Wenn es sich dabei um einen Lackschaden verursacht durch einen Hund handelt, kann der Geschädigte vom Tierhalter verlangen, dass dieser für den Schaden aufkommt. Die Hundehaltung birgt also auch das Risiko, dass man für Schäden, die das eigene Tier verursacht hat, bezahlen muss. Die geschädigte Person kann ihren Anspruch auf Schadenersatz nach einem Lackkratzer auch gerichtlich durchsetzen, wenn ausreichend Beweise vorliegen. In der Regel muss der Geschädigte den Lackkratzer in einer Werkstatt begutachten lassen. Die Werkstatt erstellt dann zumeist einen Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, wie viel die Reparatur der Lackbeschädigung durch den Hund kosten wird.

Haftpflichtversicherung abschließen

Tiere sind unberechenbar und können vom Besitzer in der Regel nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Ein Lackkratzer verursacht durch den Hund kann innerhalb kürzester Zeit passieren. Damit Hundehalter nicht mit ihrem privaten Vermögen für den Lackkratzer ihrer Tiere aufkommen müssen, sollten sie eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.

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