Willkommen im Tierarztportal

Der Bereich für tiermedizinisches Fachpersonal

Hier finden Sie alles über die folgenden Themen:

  • Direktabrechnung mit AGILA
  • Werbematerial erhalten
  • Aktuelles, Termine, Studien und weitere Informationen für tiermedizinisches Fachpersonal
TÜV Nord Zertifikat: Geprüfte Kundenzufriedenheit
Ausgezeichnete Haustierversicherung
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Als Praxis direkt mit AGILA abrechnen? Kein Problem!

Tierarztpraxen können die Rechnungen ihrer vierbeinigen Besucher direkt bei AGILA einreichen

Mit der Direktabrechnung können Tierhaltende den Geldbeutel nach der Behandlung stecken lassen. Sie schicken die Rechnung bequem an uns und erhalten innerhalb von zwei bis drei Werktagen Ihr Geld. Am besten Sie reichen die Rechnungen direkt mit der Praxismanagement-Software easyVet bei uns ein. Für alle, die easyVet nicht nutzen, haben wir ein Online-Formular entwickelt, mit dem Sie Rechnungen schnell und unkompliziert einreichen können.

Vorteile mit AGILA

Starker Schutz für Hund und Katze

Wir stehen bereits knapp 400.000 Menschen und ihren Tieren zur Seite. Überzeugen Sie sich selbst von unseren starken Leistungen und den Vorteilen für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten.

Vorteile für Tierärzt*innen

  • Risikominimierung: Behandlung finanziell abgesichert
  • Möglichkeit der Direktabrechnung
  • Schnelle Rechnungsabwicklung
  • Kostenloses Infomaterial
  • Therapiefreiheit

Vorteile für Patient*innen

  • Bis zu 100% Übernahme der Kosten
  • Versicherung aller Rassen und Krankheiten
  • Keine Kündigung im Schadenfall
  • Freie Wahl der Tierarztpraxis
  • Zusätzliche Leistungen wählbar

Werbematerial für Ihre Praxis

Informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden über AGILA

In unserem Werbemittelshop können Sie ganz einfach, kostenlos und rund um die Uhr unser Informations- und Werbematerial für Ihr Wartezimmer bestellen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Produktflyer
  • Broschürenaufsteller A5
  • Tierbroschüren
  • Impfpasshüllen

In Ihrem persönlichen Kundenkonto können Sie jederzeit Ihre Sendung verfolgen und auf die Bestellhistorie zurückgreifen. Bevor Sie mit der Bestellung loslegen, müssen Sie sich einmalig als "Tierarztpraxis/-klinik" registrieren. Unser Team schaltet Ihr Kundentage dann innerhalb weniger Werktage frei. Danach können Sie jederzeit selbst Werbemittel bestellen.

AGILA treffen

Sie möchten persönlich mit uns ins Gespräch kommen? Kein Problem! Wir freuen uns, wenn wir Ihre Fragen beantworten können und Sie uns über die Zusammenarbeit mit uns berichten.

DatumMesse
19.-21. November 2026 bpt-Kongress Hannover

Studien und Umfragen

Studien und Umfragen liefern wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Themen der Tiermedizin. Entdecken Sie ausgewählte Ergebnisse zu relevanten Themen aus dem Praxisalltag und bleiben Sie über neue Erkenntnisse informiert.

Auch in Zukunft immer optimal informiert

Freuen Sie sich auf optimale Tipps & Trends, tierärztlich geprüfte Gesundheitsartikel und tolle Gewinnspiele in unseren AGILA-Newslettern.

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AGILA unterstützt

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1st Day Skills Academy

Die 1st Day Skills Academy ist der erste digitale Hörsaal exklusiv für Studierende der Tiermedizin, Tierärztinnen & Tierärzte, sowie tiermedizinsiche Fachangestellte.

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bvvd

Der Bundesverband der Veterinärmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvvd) ermittelt und vertritt die gemeinsame Meinung der zukünftigen Tierärzt*innen und unterstützt die Belangen des Einzelnen.

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Vetivolution

Vetivolution ist eine gemeinnützige Organisation, die daran arbeitet, die mentale Gesundheit aller in der Tiermedizin tätigen Personen stetig zu verbessern.

Häufige Fragen
Sie haben noch Fragen oder Anregungen?

Oder haben sie generell Anmerkungen zur Zusammenarbeit mit uns? Dann melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns an.

chat vets@agila.de

phone Zum Kontaktformular

In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Verkehrsunfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen. 

Wir übernehmen zum Beispiel:

  • Medikamente
  • Unterbringungskosten in einer Tierklinik
  • Diagnostik (u. a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
  • Physiotherapie, die im Rahmen eines Operationsanspruchs erbracht wird
  • und vieles mehr.

Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Fellpflege 
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
  • Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
  • Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
  • Beerdigungen und Einäscherungen
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Zahnspangen
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu 14 Tagen vor der Operation).

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
  • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
  • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips. 
Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die "Teilkaskoversicherung" – unseren OP-Kostenschutz – und die "Vollkaskoversicherung" – den Tierkrankenschutz.


AGILA Tierkrankenschutz

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.

Aktuell bieten wir hier sowohl drei verschiedene Tarifvarianten als auch die Möglichkeit, sich Ihren eigenen Tarif zusammenzustellen (Flex Tarif), an. In allen werden Behandlungen und Operationen erstattet.  Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.

→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz


AGILA OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z. B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.

AGILA bietet aktuell sowohl drei verschiedene OP-Tarifvarianten als auch die Möglichkeit, sich Ihren eigenen Tarif zusammenzustellen (Flex Tarif), an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen. 

→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. "Normale" Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.

*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. 


Welchen Tarif soll ich wählen?

Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. 

In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.
Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden an bis zu 14 Tagen vor der Operation, für deren Durchführung sie notwendig sind und mit der sie unmittelbar im Zusammenhang stehen, übernommen.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen

  • Kralle/Wolfkralle ziehen
  • Goldakkupunktur
  • Kreuzbandriss
  • Patella-Luxation
  • Magendrehung

Nicht erstattungsfähig sind alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates*
  • Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres
  • Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt*
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland.
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Zudem werden keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen.

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende tierärztliche Hilfe beim Geburtsvorgang. 
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht

Täglich kommt es in Deutschland zu Schäden, die ein Hund verursacht hat. Am häufigsten geht es dabei um Beißvorfälle unter Hunden, aber auch in Zusammenhang mit anderen Tierarten. Auch Sachschäden an Gegenständen wie elektronischen Geräten, Kleidung und Einrichtungen kommen sehr häufig vor. Zudem sind Hunde oft für Schäden an Personen verantwortlich, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit Fahrrad- und Autofahrenden sowie Fußgängerinnen und Fußgängern.

Wohl nicht zuletzt aufgrund der vielen Schadenfälle ist eine Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. An diesen Orten droht Ihnen ohne Haftpflichtversicherung eine Geldstrafe:

  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die einzelnen Regelungen zu Ihrem Bundesland finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Behörden.

Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen. 

Wichtige Hinweise

  • Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
  • Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
  • Damit Ihre Rechnung schnell bearbeitet werden und mögliche Rückfragen direkt beantwortet werden können, stellen wir Ihnen ein paar kurze Fragen zur Behandlung Ihres Vierbeiners.

Auf unserer Informationsseite finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.

Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?

Eine Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis ist möglich! Auf unserer Seite für Tierärztinnen und Tierärzte finden Sie alle Informationen zur Direktabrechnung.

Und wann erfolgt die Erstattung?

Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung. 

In allen Tierkrankenschutz Tarifen müssen Hunde und Katzen bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sein. 

Als Altersgrenze gilt bei Neuabschluss: Hunde dürfen maximal 8 Jahre, Katzen maximal 10 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Altersgrenzen lediglich für den Neuabschluss einer Versicherung gelten. Der einmal versicherte Vierbeiner bleibt selbstverständlich sein Leben lang bei AGILA, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wird.