Warnschild am Grundstück befreit vor Haftung

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Julia schrieb am 08.01.2014
Hallo zusammen!

Meine Mutter (Sie hat den Hund, wenn ich auf der Arbeit bin) kam heute beim Gassigehen an einem Grundstück vorbei, an dessen Zaun ein Schild angebracht war „Vorsicht! Bissiger Hund“. Als meine Mutter den „bissigen Hund“ bellen hörte wechselte Sie die Straßenseite. Als sie mit unserem Hund in fast auf der anderen Straßenseite angekommen war (wenig befahrene Seitenstraße), kam der bellende Hund angelaufen und stupste sich das nicht verriegelte Gartentor auf, rannte auf unseren Hund zu und knapste sie in die Hüfte. Unser Hund jaulte auf, hat aber keine sichtbaren Verletzungen. Die Besitzerin rief den Hund rein und meine Mutter sprach sie darauf an, das der Hund ja nicht einfach das Grundstück verlassen könne und andere Hunde anfallen könne. Die Besitzerin meinte aber das sie, wenn sie den Hund raus lässt, nicht immer nachsehen könnte ob das Gartentor auch verschlossen sei, da der Briefträger usw. das Tor ja nicht immer zumachen würden. Außerdem hätten sie nach Absprache mit der Versicherung ein Schild am Grundstück damit sie im Fall des Falles nicht haftbar gemacht werden könnten und wem es nicht passen würde, sollte halt die Straße nicht lang laufen.

Jetzt meine Frage: Wäre unserem Hund etwas Schlimmeres passiert, wäre dann die Besitzerin des anderen Hundes wirklich nicht haftbar? Schließlich ist der „Angriff“ ja nicht auf ihrem Grundstück passiert sondern auf einer öffentlichen Straße. Befreit also ein doofes Plastikschild wirklich vor allen Eventualitäten? Unser Hund ist zwar die Gutmütigkeit in Person aber dann kaufe ich auch direkt ein Schild, wenn das ein Freifahrtschein für alles ist.
1 Antwort
Ja Ihr Eindruck ist richtig. Das Schild bezieht sich nur darauf, wenn man das Grundstück betritt. Die andere Hundehalterin wäre haftbar zu machen für den Schaden den ihr Hund anrichtet außerhalb des Grundstückes.
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