Einreisebestimmungen für Hunde in die Niederlande

Für die Einreise mit Hunden in die Niederlande gelten die einheitlich formulierten EU-Bestimmungen. Dazu zählt das Mitführen eines EU-Heimtierausweises, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vordem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise in die Niederlande mit Ihrem Hund nachweisen, dass Ihr Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen. In den Niederlande gibt es kein Verbot bestimmter Hunderassen. Sie dürfen also mit Hunden aller Rassen einreisen.

Gut abgesichert in den Urlaub

Wer Ferien mit seinem Hund im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Versicherungen wie eine Hundekrankenversicherung, eine Hunde-OP-Versicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, falls dem Vierbeiner etwas passiert oder er aus Versehen einmal einen Schaden anrichtet.

Stand März 2014

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Foto: © Jeanette Dietl/fotolia.com

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