Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich

Bei einem Urlaub mit Ihrem Vierbeiner in Frankreich müssen Sie einen EU-Heimtierausweis mitführen, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise mit Ihrem Hund nach Frankreich nachweisen, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie dabei, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen. In Frankreich bestehen neben den EU-Einreisebestimmungen für Hunde Regelungen über Einreiseverbote bestimmter Hunderassen. Dazu zählen die Rassen Pitbull, Boerboel und Tosa. Hunde, die äußerlich dem Rottweiler ähneln, dürfen einreisen, jedoch gilt für diese Rassen eine Leinen- und Maulkorbpflicht.  

Eine Versicherung für Hunde ist auch im Urlaub wichtig

Wer Ferien mit seinem Hund im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Eine Hundekrankenversicherung, eine Hunde-OP-Versicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, falls dem Vierbeiner etwas passiert oder er einmal einen Schaden anrichtet.

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