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Wir schützen Sie und Ihren Hund vor hohen Tierarztrechnungen. Bereits knapp 400.000 Menschen vertrauen auf unsere Tierversicherung. Überzeugen auch Sie sich von unseren starken Leistungen und Services.

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Häufige Fragen
Zur AGILA Versicherung Tierkrankenschutz für Hunde

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Welche Kosten werden im Tierkrankenschutz übernommen und welche sind ausgeschlossen?
 

In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

Wir übernehmen zum Beispiel:

  • Medikamente
  • Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
  • Unterbringungskosten in einer Tierklinik
  • Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
  • physikalische Therapie
  • homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
  • Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
  • und vieles mehr.

Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Fellpflege 
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • TKS 24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
  • Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
  • Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
  • Beerdigungen und Einäscherungen
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Zahnspangen
  • Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu drei Tagen vor der Operation im Tierkrankenschutz Exklusiv).

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
  • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
  • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.
Ab wann greift die Versicherung? Gibt es für den Tierkrankenschutz eine Wartezeit?
 

In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet.

Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (beispielsweise eine Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstatten wir direkt ab Vertragsbeginn im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt.

In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Wie funktioniert die Rechnungsabwicklung bei AGILA?
 

Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.

Wichtige Hinweise

  • Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
  • Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
  • Damit Ihre Rechnung schnell bearbeitet werden und mögliche Rückfragen direkt beantwortet werden können, stellen wir Ihnen ein paar kurze Fragen zur Behandlung Ihres Vierbeiners.

→Auf unserer Informationsseite finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.

ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web oder in der Kunden-App ein.

Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?

Eine Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis ist möglich! Auf unserer Seite für Tierärztinnen und Tierärzte finden Sie alle Informationen zur Direktabrechnung.

Und wann erfolgt die Erstattung?

Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.

Gibt es eine Selbstbeteiligung im Tierkrankenschutz?
 

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Die Selbstbeteiligung variiert je nach gewähltem Tarif:

  • In unserem Tierkrankenschutz 24 haben Sie bei jeder Rechnung einen Eigenanteil in Höhe von 20 %.
  • In unserem Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv haben Sie bis zum 5. Geburtstag des Tieres keine Selbstbeteiligung.
    Erst ab dem 5. Geburtstag gilt für Hunde ein Eigenanteil in Höhe von 20 % ausschließlich für Operationskosten.

Sie finden die vereinbarte Selbstbeteiligung selbstverständlich auch in Ihren Vertragsunterlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Tierkrankenschutz und OP-Kostenschutz?
 

Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die "Teilkaskoversicherung" – unseren OP-Kostenschutz – und die "Vollkaskoversicherung" – den Tierkrankenschutz.

AGILA Tierkrankenschutz

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.

Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet.  Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.

→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz

AGILA OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z. B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.

AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen. 

→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. "Normale" Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.

*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. 

Welchen Tarif soll ich wählen?

Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?

Welche Vorteile bietet der Tierkrankenschutz Exklusiv gegenüber dem Tierkrankenschutz?
 

AGILA bietet aktuell drei verschiedene Tarifvarianten im Bereich "Tierkrankenschutz" an. Bei allen Tarifen handelt es sich um einen Krankenvollschutz, das heißt es werden Kosten für Behandlungen, Vorsorgeleistungen sowie Operationen erstattet.

Die Vorteile des Tierkrankenschutz Exklusiv auf einen Blick:

  • Höhere Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen
  • Unbegrenzte Versicherungssumme im OP-Kostenschutz
  • Zusätzlicher Reiseschutz für nicht durchführbare Reisen aufgrund einer Erkrankung des Tieres
  • Übernahme der Kosten von Kastration/Sterilisation

Einen ausführlichen Vergleich unseres normalen Tierkrankenschutz mit dem Tierkrankenschutz Exklusiv finden Sie im → Tarifrechner.

Wie kann ich clever kombinieren und sparen?
 

Wenn Sie unseren Tierkrankenschutz oder Tierkrankenschutz Exklusiv mit dem Haftpflichtschutz oder Haftpflichtschutz Exklusiv kombinieren, bekommen Sie einen Rabatt von 50 % auf den Jahresbeitrag der Haftpflichtversicherung! Das gleiche gilt für die Kombination aus OP-Kostenschutz oder OP-Kostenschutz Exklusiv mit den beiden genannten Haftpflichtschutz Tarifen.

Gibt es auch Produkte, bei denen kein Rabatt gewährt wird?

Ja, wenn Sie einen unserer 24er-Tarife gewählt haben, können Sie diesen zwar mit anderen Versicherungen kombinieren, erhalten dafür aber keinen Rabatt.

Gibt es bei AGILA Antragsvoraussetzungen in den Kranken- und OP-Tarifen?
 

Folgende Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein:

  • In all unseren Kranken- und OP-Tarifen muss Ihr Vierbeiner für den Abschluss der Versicherung mindestens acht Wochen alt sein.
  • Ihr Tier darf bei Antragsstellung nicht die Altersgrenze des jeweiligen Tarifs überschreiten.
  • Im Einzelfall und nach Prüfung Ihrer Angaben ist auch die Versicherung eines Tieres mit einer Vorerkrankung unter Vereinbarung von individuellen Ausschlüssen möglich.
  • Auch Rassen mit einem höheren Risiko für eine rassespezifische Krankheit können versichert werden, solange diese bei Antragsstellung noch nicht ausgebrochen ist oder Anzeichen dafür bestehen. Wenn bereits Symptome für eine rassespezifische Erkrankung bestehen, müssen diese im Antrag angegeben werden. Behandlungen und/oder Operationen, die in Verbindung mit der Vorerkrankung stehen, sind dann aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

WICHTIG: Ihr Vierbeiner gilt als gesund, wenn er sich nicht in Behandlung befindet, keine Behandlung in der Zukunft geplant ist und auch keine Symptome bestehen, die auf eine Krankheit hinweisen könnten.
Bekannte Vorerkrankungen können nach Prüfung im Vertrag dokumentiert und so von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden.

Hinweis zur Brachycephalie

Bei kurzköpfigen Rassen gilt: Sollte Ihr Vierbeiner eines der typischen Symptome (z.B. alle Atemnebengeräusche: röcheln, schnarchen, pfeifen) zeigen, werden die Kosten für Behandlungen und Operationen, die aufgrund der Brachycephalie notwendig sind oder werden, nicht übernommen.

Zu welcher Tierarztpraxis kann ich gehen?
 

Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.

Wann erfolgt die Erstattung?
 

Wenn Sie Ihre Rechnung über die AGILA Kunden-App oder das Kundenportal einreichen, wird diese innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kundin und Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit der Praxis oder Klinik gewünscht wurde, erhält diese ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.

Ist es sinnvoll, eine Hundekrankenversicherung abzuschließen?
 

Mit einer Hundekrankenversicherung bei AGILA können Sie notwendige Behandlungen und Operationen Ihres Vierbeiners beim Tierarzt durchführen lassen, ohne an die finanzielle Belastung zu denken.
Hier finden Sie die wichtigsten Vorteile unserer Hundekrankenversicherung zusammengefasst:

  • Keine Sorgen um hohe Tierarztkosten, AGILA übernimmt die Rechnung
  • Auf Wunsch direkte Abrechnung mit der Tierarztpraxis oder Tierklinik
  • Auch auf Reisen im Ausland rundum abgesichert gegen Tierarztkosten
  • Ein sorgloses Leben mit Ihrem Vierbeiner
Wie viel kostet eine Krankenversicherung für mein Tier?
 

Der Versicherungsbeitrag hängt davon ab, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.

Berechnen Sie den individuellen Versicherungsbeitrag für Ihren Vierbeiner ganz einfach mit unserem →Tarifrechner. Dort finden Sie die drei Tarife unseres Tierkrankenschutzes für Hunde und Katzen im direkten Vergleich.

 

Wann lohnt sich eine Hundekrankenversicherung?
 

Wenn ein junges, gesundes Tier einzieht, ist der Gedanke an mögliche Erkrankungen meistens noch weit weg. Doch auch bei einem gesunden Vierbeiner können leider jederzeit Unfälle geschehen, die Behandlungen und manchmal auch Operationen nach sich ziehen. Mit einer Tierkrankenversicherung sind Sie hier sofort geschützt, denn AGILA leistet bei einem Unfall direkt ab Versicherungsbeginn im Rahmen der Versicherungssumme für Operationen.

Ebenfalls ohne Wartezeit werden Leistungen erstattet, die im Vorsorgeschutz enthalten sind. Dazu gehören Impfungen, Wurmkuren sowie Floh- und Zeckenmittel – also alles wichtige Behandlungen, die Ihr Tier langfristig gesund erhalten und auch zur Vermeidung schwerer Erkrankung beitragen.

Vorauszuschauen lohnt sich aber auch in anderer Beziehung: Eine Krankenversicherung ist ab einem bestimmten Alter des Tieres nicht mehr möglich. Auch für Vierbeiner, bei denen bereits chronische Krankheiten festgestellt wurden, kann keine Versicherung mehr abgeschlossen werden. Da die Vierbeiner mit zunehmendem Alter anfälliger für Erkrankungen und Operationen werden, lohnt sich also ein frühzeitiger Abschluss. So können Sie entspannter in die gemeinsame Zukunft schauen!

Warum lohnt sich die Hundekrankenversicherung von AGILA?
 

Als Versicherer liegt uns das Wohl Ihres tierischen Begleiters am Herzen. Deshalb deckt unsere Tierversicherung auch hohe Kosten ab und schützt Hundebesitzende vor finanziellem Ruin. Die AGILA Hundekrankenversicherung übernimmt Tierarztkosten bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden Serviceleistungen:

  • Schnelle Bearbeitung: Rechnungen werden von uns bei Einreichung über die AGILA Kunden-App oder das Kundenportal innerhalb von 8 Arbeitsstunden bearbeitet
  • Unkompliziert & schnell:
    • Tierarztrechnungen können direkt und ohne das Ausfüllen von lästigen Formularen eingereicht werden
    • Hohe Transparenz durch unser Kundenportal und unsere App
    • Sofortige Erstattung: Ab Vertragsbeginn werden Vorsorgeleistungen sowie Behandlungen aufgrund eines Unfalls im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme direkt erstattet. Andere Behandlungen und Operationen sind nach nur einem Monat Wartezeit abgedeckt.

Schließen Sie jetzt die AGILA Krankenversicherung für Ihren Hund ab und genießen Sie freie Tierarztpraxis- und Klinikwahl mit möglicher Direktabrechnung – und ohne versteckte Kosten.

Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!

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