- Übernahme von Operationskosten
- Übernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT
- Übernahme von Nachbehandlungskosten
- Auslandsschutz
- Übernahme rassespezifischer Erkrankungen
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Wir schützen Sie und Ihren Hund vor hohen Tierarztrechnungen. Bereits knapp 400.000 Menschen vertrauen auf unsere Tierversicherung. Überzeugen auch Sie sich von unseren starken Leistungen und Services.
In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Verkehrsunfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Wir übernehmen zum Beispiel:
- Medikamente
- Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
- Physiotherapie, die im Rahmen eines Operationsanspruchs erbracht wird
- und vieles mehr.
Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Fellpflege
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
- Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
- Beerdigungen und Einäscherungen
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Zahnspangen
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu 14 Tagen vor der Operation).
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
- Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.
In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Tierarztkosten, die aufgrund eines Verkehrsunfalls angefallen sind, direkt ab Vertragsbeginn im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt. In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Für besondere Krankheiten* gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
*Die folgenden Erkrankungen gelten als besonders:
- Hüftgelenksdysplasie (HD)
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
- Frakturierter Coronoid-Prozess (EPC)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA)
- Radiuskrümmung (Short-Ulna-Syndrom)
- Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumore)
- Brachycephalics
- Allergien (allgemein)
- Bandscheibenvorfall
- Portosystemischer Shunt (PSS)
- Probleme mit den Kreuzbändern
- Meningitis
- Degenerative Bandscheibenerkrankung
- Zwerchfellhernie
Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die "Teilkaskoversicherung" – unseren OP-Kostenschutz – und die "Vollkaskoversicherung" – den Tierkrankenschutz.
AGILA Tierkrankenschutz
Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.
Aktuell bieten wir hier sowohl drei verschiedene Tarifvarianten als auch die Möglichkeit, sich Ihren eigenen Tarif zusammenzustellen (Flex Tarif), an. In allen werden Behandlungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz
AGILA OP-Kostenschutz
Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z. B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.
AGILA bietet aktuell sowohl drei verschiedene OP-Tarifvarianten als auch die Möglichkeit, sich Ihren eigenen Tarif zusammenzustellen (Flex Tarif), an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.
→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. "Normale" Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt.
Welchen Tarif soll ich wählen?
Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem.
Wenn Sie Ihre Kranken- oder OP-Versicherung mit dem Haftpflichtschutz kombinieren, bekommen Sie einen Rabatt von 50 % auf den Jahresbeitrag der Haftpflichtversicherung!
Wie kann ich das Kombi-Angebot abschließen?
Wenn Sie noch keine Versicherung bei AGILA haben, gehen Sie einfach in den Online-Antrag für eines der Produkte, das Sie abschließen möchten, z.B. den Tierkrankenschutz. Dort finden Sie im Antrag die Möglichkeit, einen Haftpflichtschutz dazu zu wählen. Der Rabatt wird Ihnen dann automatisch von unserem System gewährt.
Bekomme ich den Kombi-Rabatt auch, wenn ich die Versicherungen mit zeitlichem Abstand abschließe?
Auch, wenn Sie bereits eine Versicherung bei AGILA haben und sich erst später für eine zweite Versicherung entscheiden, bekommen Sie den Kombi-Rabatt auf den Haftpflichtbeitrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zuerst die Haftpflichtversicherung oder zuerst die Kranken- oder OP-Versicherung hatten. Sie schließen einfach via Online-Antrag die zweite Versicherung ab, der Antrag landet bei uns und unser System erkennt anhand Ihrer Daten, dass für Sie der Kombi-Rabatt gilt. Dieser wird Ihnen automatisch ab Ihrer nächsten Beitragszahlung gewährt und Sie bekommen eine entsprechende Police mit dem rabattierten Beitrag zugeschickt.
Hinweis: Sie brauchen beim Abschluss der zweiten Versicherung keine bereits bestehende Vertragsnummer angeben.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein:
- In all unseren Kranken- und OP-Tarifen muss Ihr Vierbeiner für den Abschluss der Versicherung mindestens acht Wochen alt sein.
- Ihr Tier darf bei Antragsstellung nicht die Altersgrenze des jeweiligen Tarifs überschreiten.
- Im Einzelfall und nach Prüfung Ihrer Angaben ist auch die Versicherung eines Tieres mit einer Vorerkrankung unter Vereinbarung von individuellen Ausschlüssen möglich.
- Auch Rassen mit einem höheren Risiko für eine rassespezifische Krankheit können versichert werden, solange diese bei Antragsstellung noch nicht ausgebrochen ist oder Anzeichen dafür bestehen. Wenn bereits Symptome für eine rassespezifische Erkrankung bestehen, müssen diese im Antrag angegeben werden. Behandlungen und/oder Operationen, die in Verbindung mit der Vorerkrankung stehen, sind dann aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
WICHTIG: Ihr Vierbeiner gilt als gesund, wenn er sich nicht in Behandlung befindet, keine Behandlung in der Zukunft geplant ist und auch keine Symptome bestehen, die auf eine Krankheit hinweisen könnten.
Bekannte Vorerkrankungen können nach Prüfung im Vertrag dokumentiert und so von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden.
Hinweis zur Brachycephalie
Bei kurzköpfigen Rassen gilt: Sollte Ihr Vierbeiner eines der typischen Symptome (z.B. alle Atemnebengeräusche: röcheln, schnarchen, pfeifen) zeigen, werden die Kosten für Behandlungen und Operationen, die aufgrund der Brachycephalie notwendig sind oder werden, nicht übernommen.
Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl.
Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.
Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl.
Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.
Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.
Wichtige Hinweise
- Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
- Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
- Damit Ihre Rechnung schnell bearbeitet werden und mögliche Rückfragen direkt beantwortet werden können, stellen wir Ihnen ein paar kurze Fragen zur Behandlung Ihres Vierbeiners.
→Auf unserer Informationsseite finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.
Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?
Eine Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis ist möglich! Auf unserer Seite für Tierärztinnen und Tierärzte finden Sie alle Informationen zur Direktabrechnung.
Und wann erfolgt die Erstattung?
Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.
Wenn Sie Ihre Rechnung über die AGILA Kunden-App oder das Kundenportal einreichen, wird diese innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kundin und Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit der Praxis oder Klinik gewünscht wurde, erhält diese ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.
Als Versicherer liegt uns das Wohl Ihres tierischen Begleiters am Herzen. Deshalb deckt unsere Tierversicherung auch hohe Kosten ab und schützt Hundebesitzende vor finanziellem Ruin. Die AGILA Hundekrankenversicherung übernimmt Tierarztkosten bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden Serviceleistungen:
- Schnelle Bearbeitung: Rechnungen werden von uns bei Einreichung über die AGILA Kunden-App oder das Kundenportal innerhalb von 8 Arbeitsstunden bearbeitet
- Unkompliziert & schnell:
- Tierarztrechnungen können direkt und ohne das Ausfüllen von lästigen Formularen eingereicht werden
- Hohe Transparenz durch unser Kundenportal und unsere App
- Sofortige Erstattung: Ab Vertragsbeginn werden Behandlungen aufgrund eines Verkehrsunfalls im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme direkt erstattet. Andere Behandlungen und Operationen sind nach nur einem Monat Wartezeit abgedeckt. Für besondere Krankheiten* gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
Schließen Sie jetzt die AGILA Krankenversicherung für Ihren Hund ab und genießen Sie freie Tierarztpraxis- und Klinikwahl mit möglicher Direktabrechnung – und ohne versteckte Kosten.
*Die folgenden Erkrankungen gelten als besonders:
- Hüftgelenksdysplasie (HD)
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
- Frakturierter Coronoid-Prozess (EPC)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA)
- Radiuskrümmung (Short-Ulna-Syndrom)
- Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumore)
- Brachycephalics
- Allergien (allgemein)
- Bandscheibenvorfall
- Portosystemischer Shunt (PSS)
- Probleme mit den Kreuzbändern
- Meningitis
- Degenerative Bandscheibenerkrankung
- Zwerchfellhernie
Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Die Selbstbeteiligung variiert je nach gewähltem Tarif:
- In unserem Tierkrankenschutz Basis haben Sie bei jeder Rechnung einen Eigenanteil in Höhe von 20 %.
- In unserem Tierkrankenschutz Komfort haben Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 %.
- In unserem Tierkrankenschutz Exklusiv haben Sie keine Selbstbeteiligung.
- In unserem neuen Tierkrankenschutz-Tarif Flex haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der Selbstbeteiligung selbst zu bestimmen.
Erst ab dem 5. Geburtstag gilt für Hunde ein Eigenanteil in Höhe von 20 %. Bei Katzen gilt ab dem 8. Geburtstag ein Eigenanteil in Höhe von 20 %.
Sie finden die vereinbarte Selbstbeteiligung selbstverständlich auch in Ihren Vertragsunterlagen.
Wenn ein junges, gesundes Tier einzieht, ist der Gedanke an mögliche Erkrankungen meistens noch weit weg. Doch auch bei einem gesunden Vierbeiner können leider jederzeit Unfälle geschehen, die Behandlungen und manchmal auch Operationen nach sich ziehen. Mit einer Tierkrankenversicherung sind Sie hier sofort geschützt, denn AGILA leistet bei einem Unfall direkt ab Versicherungsbeginn im Rahmen der Versicherungssumme für Operationen.
Vorauszuschauen lohnt sich aber auch in anderer Beziehung: Eine Krankenversicherung ist ab einem bestimmten Alter des Tieres nicht mehr möglich. Auch für Vierbeiner, bei denen bereits chronische Krankheiten festgestellt wurden, kann keine Versicherung mehr abgeschlossen werden. Da die Vierbeiner mit zunehmendem Alter anfälliger für Erkrankungen und Operationen werden, lohnt sich also ein frühzeitiger Abschluss. So können Sie entspannter in die gemeinsame Zukunft schauen!
AGILA bietet aktuell vier verschiedene Tarifvarianten im Bereich "Tierkrankenschutz" an. Bei allen Tarifen handelt es sich um einen Krankenvollschutz, das heißt es werden Kosten für Behandlungen sowie Operationen erstattet.
Die Vorteile des Tierkrankenschutz Exklusiv auf einen Blick:
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Keine Selbstbeteiligung pro Schadensfall (bis zum 5. Geburtstag für Hunde und bis zum 8. Geburtstag für Katzen)
Einen ausführlichen Vergleich unseres Tierkrankenschutz Komfort mit dem Tierkrankenschutz Basis finden Sie auf unseren Produktseiten.
Der Versicherungsbeitrag hängt davon ab, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.
Informieren Sie sich über den individuellen Versicherungsbeitrag für Ihren Vierbeiner ganz einfach auf unseren Produktseiten. Dort finden Sie die vier Tarife unseres Tierkrankenschutzes für Hunde und Katzen im direkten Vergleich.
Mit einer Hundekrankenversicherung bei AGILA können Sie notwendige Behandlungen und Operationen Ihres Vierbeiners beim Tierarzt durchführen lassen, ohne an die finanzielle Belastung zu denken.
Hier finden Sie die wichtigsten Vorteile unserer Hundekrankenversicherung zusammengefasst:
- Keine Sorgen um hohe Tierarztkosten, AGILA übernimmt die Rechnung
- Auf Wunsch direkte Abrechnung mit der Tierarztpraxis oder Tierklinik
- Auch auf Reisen im Ausland rundum abgesichert gegen Tierarztkosten
- Ein sorgloses Leben mit Ihrem Vierbeiner
Neu sind die Zusatzbausteine, die Sie zu Ihrem Wunschtarif hinzubuchen können. Diese sind optional und erweitern den Versicherungsschutz für Ihr Tier. Diese Leistungen erhalten Sie nur mit dem zusätzlichen Schutz; sie sind nicht Teil des Tierkrankenschutzes oder des OP-Kostenschutzes:
- Gesundheitsvorsorge (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Wurmkuren, Floh-
/Zeckenprophylaxe) - Physiotherapie und andere Heilmethoden (z. B. Unterwasserlaufbänder, Akupunktur,
Lasertherapie) - Zahnarztbehandlungen (z. B. Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnfüllungen,
Wurzelbehandlungen, Zahnersatz)
Die Kosten für Physiotherapie beispielsweise werden im Rahmen des Tierkrankenschutzes und OP-Kostenschutzes standardmäßig nur bis zu 30 Tagen nach der Operation übernommen. Mit dem
zusätzlichen Schutz können Sie physiotherapeutische Maßnahmen auch unabhängig von einer
durchgeführten Operation erstattet bekommen.
Wichtig: Der Zusatzbaustein kann nur beim Vertragsabschluss gewählt werden und lässt sich nicht nachträglich abschließen.
Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!



