Autounfall mit Katze - Fahrer kann eine Teilschuld erhalten

Bei einem Autounfall, der durch eine Katze verursacht wird, stellt sich häufig die Schuldfrage. Grundsätzlich sind Katzen unberechenbar und können, wenn sie Freigänger sind, von ihren Haltern nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Kommt es zu einem Unfall durch eine Katze, weil das Tier vor ein Auto läuft, wird hierfür häufig trotzdem der Tierhalter haftbar gemacht. Eine Teilschuld kann dem Autofahrer zumeist nur dann angelastet werden, wenn diesem nachgewiesen werden kann, dass er zu schnell gefahren ist. Welches Urteil tatsächlich gefällt wird, hängt vom Einzelfall ab.

 

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