Tierversicherung AGILA
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Das Informationsblatt zum AGILA Tierkrankenschutz!



Länderversionen Produktinformationsblatt

Tierkrankenschutz Deutschland
Tierkrankenschutz EXKLUSIV Deutschland
Tierkrankenschutz Österreich
Tierkrankenschutz EXKLUSIV Österreich



Tierkrankenschutz Deutschland
Leistungen im AGILA Tierkrankenschutz (§ 5 AHKV)
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind, und Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 9 Jahre alt sind.

Kranken- und Unfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 600 EUR und bei der Katze bis zu 300 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT) / physikalische Therapie / homöopathische Behandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

OP-Kostenschutz
Erstattung der Tierarztkosten bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 3.000 EUR und bei der Katze bis zu 1.600 EUR im Versicherungsjahr) für chirurgische Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Geburtstag des Tieres gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall.

Verkehrsunfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

Vorsorgeschutz
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenprophylaxe) für Hunde und Katzen im Rahmen der Leistungsgrenze des Kranken- und Unfallschutzes bis zu 65 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr.

Beitragstabelle




Gesund bleiben wird belohnt:
Der AGILA Leistungszuwachs!

AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben - deshalb wird Gesundheit belohnt: Die Leistungsgrenze für tierärztliche Behandlungen im Kranken- und Unfallschutz erhöht sich jährlich um 250 EUR beim Hund und 125 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen, Vorsorgemaßnahmen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen wurden. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.

Kostenfrei im Vorsorgeschutz: Die AGILA Assistance!
AGILA bietet Ihnen einen zusätzlichen Service, der weit über den Versicherungsschutz hinausgeht!

  • Persönliche Service-Hotline: 01804 3032-345
    (20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, mobil max. 42 ct/Min.)
    Speziell geschulte Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen kompetent, schnell und direkt.
  • Sie suchen - wir finden!
    Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern.
  • Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
    Kompetente Beratung, z.B. zum Thema "Was füttern?" und "Wie halte ich mein Tier fit und gesund?".
  • Beratung im Trauerfall!
    Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen.


Auslandsschutz
Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland.

Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Vertragsbeginn (§ 8 AHKV)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats.

Versicherungsschutz:
Für Leistungen im Vorsorgeschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn.

Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Laufzeit (§ 8 AHKV)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Ausschlüsse (§ 6 AHKV)
AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten.

Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der
Telefon-Nummer 0511 712 80-800 zur Verfügung.

Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:

Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
10006 Berlin,
oder an die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn,
wenden.

Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 712 80-800 | Fax: 0511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de

Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)

Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)

Amtsgericht Hannover
HR B 54594

TKS 03/11



Tierkrankenschutz Exklusiv Deutschland
Leistungen im AGILA Tierkrankenschutz Exklusiv (§ 5 AHKV)
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind, und Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 9 Jahre alt sind.

Kranken- und Unfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 1.100 EUR und bei der Katze bis zu 550 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT) / physikalische Therapie / homöopathische Behandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

OP-Kostenschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für chirurgische Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Geburtstag des Tieres gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall.

Verkehrsunfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

Vorsorgeschutz
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenprophylaxe) für Hunde und Katzen im Rahmen der Leistungsgrenze des Kranken- und Unfallschutzes bis zu 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr.

Beitragstabelle




Gesund bleiben wird belohnt:
Der AGILA Leistungszuwachs!

AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben - deshalb wird Gesundheit belohnt: Die Leistungsgrenze für tierärztliche Behandlungen im Kranken- und Unfallschutz erhöht sich jährlich um 250 EUR beim Hund und 125 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen, Vorsorgemaßnahmen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen wurden. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.

Kostenfrei im Vorsorgeschutz: Die AGILA Assistance!
AGILA bietet Ihnen einen zusätzlichen Service, der weit über den Versicherungsschutz hinausgeht!

  • Persönliche Service-Hotline: 01804 3032-345
    (20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, mobil max. 42 ct/Min.)
    Speziell geschulte Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen kompetent, schnell und direkt.
  • Sie suchen - wir finden!
    Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern.
  • Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
    Kompetente Beratung, z.B. zum Thema "Was füttern?" und "Wie halte ich mein Tier fit und gesund?".
  • Beratung im Trauerfall!
    Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen.


Auslandsschutz
Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland.

Reiseschutz
Erstattung von 50%, maximal 2.000 EUR pro Versicherungsjahr, der vom Versicherungsnehmer nachweislich geschuldeten Kosten einer mit dem versicherten Tier gebuchten Reise, die wegen tierärtzlich bescheinigter, krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit des versicherten Tieres nicht angetreten werden kann. Es gilt eine nachrangige Haftung, anderweitige Einstandsverpflichtungen Dritter gehen im Schadenfall vor.

Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Vertragsbeginn (§ 8 AHKV)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats.

Versicherungsschutz:
Für Leistungen im Vorsorgeschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn.

Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Laufzeit (§ 8 AHKV)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Ausschlüsse (§ 6 AHKV)
AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten.

Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der
Telefon-Nummer 0511 712 80-800 zur Verfügung.

Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:

Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
10006 Berlin,
oder an die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn,
wenden.

Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 712 80-800 | Fax: 0511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de

Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)

Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)

Amtsgericht Hannover
HR B 54594

TKS Exklusiv 03 /11



Tierkrankenschutz Österreich
Leistungen im AGILA Tierkrankenschutz (§ 5 AHKVÖ)
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung in Österreich (AHKVÖ) für Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind, und Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 9 Jahre alt sind.

Kranken- und Unfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 600 EUR und bei der Katze bis zu 300 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT) / physikalische Therapie / homöopathische Behandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

OP-Kostenschutz
Erstattung der Tierarztkosten bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 3.000 EUR und bei der Katze bis zu 1.600 EUR im Versicherungsjahr) für chirurgische Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Geburtstag des Tieres gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall.

Verkehrsunfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

Vorsorgeschutz
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenprophylaxe) für Hunde und Katzen im Rahmen der Leistungsgrenze des Kranken- und Unfallschutzes bis zu 65 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr.



Beitragstabelle




Gesund bleiben wird belohnt:
Der AGILA Leistungszuwachs!

AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben - deshalb wird Gesundheit belohnt: Die Leistungsgrenze für tierärztliche Behandlungen im Kranken- und Unfallschutz erhöht sich jährlich um 250 EUR beim Hund und 125 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen, Vorsorgemaßnahmen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen wurden. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.

Auslandsschutz
Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich.

Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKVÖ)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Vertragsbeginn (§ 8 AHKVÖ)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats.

Versicherungsschutz:
Für Leistungen im Vorsorgeschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn.

Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Laufzeit (§ 8 AHKVÖ)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Ausschlüsse (§ 6 AHKVÖ)
Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten.

Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der kostenfreien Telefon-Nummer 00800 71280-345 zur Verfügung.

Sie können jederzeit bei AGILA Abschriften der Erklärungen anfordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben.

Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:

Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
D-10006 Berlin,
oder an die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
D-53117 Bonn,
wenden.

Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | D-30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | D-30159 Hannover
Tel.: 0049 511 712 80-800 | Fax: 0049 511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de

Sie erreichen uns aus Österreich:
Tel: 00800 71280-345 (kostenfrei)
Fax: 0662 826054

Bankverbindung:
Oberbank Salzburg | BLZ 15090 | Konto 121336671

Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)

Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)

Amtsgericht Hannover
HR B 54594

Die Gesellschaft betreibt das Direktversicherungsgeschäft in Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs.

TKS 03/11 | Österreich



Tierkrankenschutz Exklusiv Österreich
Leistungen im AGILA Tierkrankenschutz Exklusiv (§ 5 AHKVÖ)
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung in Österreich (AHKVÖ) für Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind, und Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 9 Jahre alt sind.

Kranken- und Unfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 1.100 EUR und bei der Katze bis zu 550 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT) / physikalische Therapie / homöopathische Behandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

OP-Kostenschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für chirurgische Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Geburtstag des Tieres gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall.

Verkehrsunfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.

Vorsorgeschutz
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenprophylaxe) für Hunde und Katzen im Rahmen der Leistungsgrenze des Kranken- und Unfallschutzes bis zu 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr.



Beitragstabelle




Gesund bleiben wird belohnt:
Der AGILA Leistungszuwachs!

AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben - deshalb wird Gesundheit belohnt: Die Leistungsgrenze für tierärztliche Behandlungen im Kranken- und Unfallschutz erhöht sich jährlich um 250 EUR beim Hund und 125 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen, Vorsorgemaßnahmen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen wurden. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.

Auslandsschutz
Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich.

Reiseschutz
Erstattung von 50%, maximal 2.000 EUR pro Versicherungsjahr, der vom Versicherungsnehmer nachweislich geschuldeten Kosten einer mit dem versicherten Tier gebuchten Reise, die wegen tierärtzlich bescheinigter, krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit des versicherten Tieres nicht angetreten werden kann. Es gilt eine nachrangige Haftung, anderweitige Einstandsverpflichtungen Dritter gehen im Schadenfall vor.

Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKVÖ)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Vertragsbeginn (§ 8 AHKVÖ)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats.

Versicherungsschutz:
Für Leistungen im Vorsorgeschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn.

Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Laufzeit (§ 8 AHKVÖ)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Ausschlüsse (§ 6 AHKVÖ)
Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten.

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Sie können jederzeit bei AGILA Abschriften der Erklärungen anfordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben.

Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:

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oder an die

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D-53117 Bonn,
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Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

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Postfach 365 | D-30003 Hannover
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