Wir geben dem Kleingedruckten viel Platz:
Das Informationsblatt zum AGILA OP-Kostenschutz!
Länderversionen Produktinformationsblatt
OP-Kostenschutz Deutschland
OP-Kostenschutz Exklusiv Deutschland
OP-Kostenschutz Österreich
OP-Kostenschutz Exklusiv Österreich
OP-Kostenschutz Deutschland
AGILA OP-Kostenschutz (§ 5 AHKV)
Der Versicherer gewährt Operationskostenschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für Tiere, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind.
Erstattung der Tierarztkosten
Ersetzt werden die Kosten einer Operation inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
Ohne Leistungsgrenze
Unbegrenzter Operationskostenschutz bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Ohne Selbstbeteiligung
Im Fall der Fälle zahlen Sie keinen Cent dazu.
Kostenfrei im Operationskostenschutz: die AGILA ASSISTANCE!
AGILA bietet Ihnen einen zusätzlichen Service, der weit über den Versicherungsschutz hinausgeht!
- Persönliche Service-Hotline: 01804 3032-345
(20 ct/Anruf a. d. T-Com-Festnetz, mobil max. 42 ct/Min.)
Speziell geschulte Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen kompetent, schnell und direkt. - Sie suchen - wir finden!
Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern. - Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
Kompetente Beratung, z.B. zum Thema "Was füttern?" und "Wie halte ich mein Tier fit und gesund?". - Beratung im Trauerfall!
Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen
Auslandsschutz
Weltweit gültig: Volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von einem Jahr nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland.
Beitragsübersicht zum AGILA OP-Kostenschutz
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Für Operationen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 6 AHKV)
AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Fahrtkosten und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, Kosten für Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophlaxe, Behandlungen zur Geburtshilfe und alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der
Telefon-Nummer 0511 712 80-800 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 712 80-800 | Fax: 0511 712 80-200
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
| www.agila.de
Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
OP 03/11
OP-Kostenschutz Exklusiv Deutschland
AGILA OP-Kostenschutz Exklusiv (§ 5 AHKV)
Der Versicherer gewährt Operationskostenschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für Tiere, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind.
Erstattung der Tierarztkosten
Ersetzt werden die Kosten einer Operation inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
Ohne Leistungsgrenze
Unbegrenzter Operationskostenschutz bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Ohne Selbstbeteiligung
Im Fall der Fälle zahlen Sie keinen Cent dazu.
Kostenfrei im Operationskostenschutz: die AGILA ASSISTANCE!
AGILA bietet Ihnen einen zusätzlichen Service, der weit über den Versicherungsschutz hinausgeht!
- Persönliche Service-Hotline: 01804 3032-345
(20 ct/Anruf a. d. T-Com-Festnetz, mobil max. 42 ct/Min.)
Speziell geschulte Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen kompetent, schnell und direkt. - Sie suchen - wir finden!
Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern. - Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
Kompetente Beratung, z.B. zum Thema "Was füttern?" und "Wie halte ich mein Tier fit und gesund?". - Beratung im Trauerfall!
Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen
Auslandsschutz
Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendiger Rücktransporte nach Deutschland.
Reiseschutz
Erstattung von 50%, maximal 2.000 EUR pro Versicherungsjahr, der vom Versicherungsnehmer nachweislich geschuldeten Kosten einer mit dem versicherten Tier gebuchten Reise, die wegen tierärtzlich bescheinigter, krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit des versicherten Tieres nicht angetreten werden kann. Es gilt eine nachrangige Haftung, anderweitige Einstandsverpflichtungen Dritter gehen im Schadenfall vor.
Fahrtkosten bei Transport des Tieres zu einer Operation
Erstattet werden die nachweislich angefallenen Fahrtkosten für eine Hin- und Rückfahrt mit dem preisgünstigsten tatsächlich nutzbaren üblichen Verkehrsmitteln (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, eigenes KFZ mit einer Erstattung von 30 Cent/pro Kilometer) zum Transport des Tieres zu einer medizinisch notwendigen Operation vom Wohnort des Versicherungsnehmers zum örtlich nächstgelegenen Tierarzt.
Sorglos-Pauschale bei Operation des Tieres
Der Versicherungsnehmer hat für die tierärztlich bescheinigte Zeit der medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Operation des versicherten Tieres einschließlich stationärer Unterbringung zur unmittelbaren Nachbehandlung dieser Operation, deren von AGILA übernommene Kosten einen Gesamtbetrag von 200 EUR übersteigen, Anspruch auf eine Pauschale von 100 EUR pro Tag.
Beitragsübersicht zum AGILA OP-Kostenschutz Exklusiv
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Für Operationen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 6 AHKV)
AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Fahrtkosten und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, Kosten für Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophlaxe, Behandlungen zur Geburtshilfe und alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der
Telefon-Nummer 0511 712 80-800 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 712 80-800 | Fax: 0511 712 80-200
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
| www.agila.de
Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
OP Exklusiv 01/12
OP-Kostenschutz Österreich
AGILA OP-Kostenschutz (§ 5 AHKVÖ)
Der Versicherer gewährt Operationskostenschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung in Österreich (AHKVÖ) für Tiere, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind.
Übernahme der Tierarztkosten
Ersetzt werden die Kosten einer Operation inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
Ohne Leistungsgrenze
Unbegrenzter Operationskostenschutz bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Ohne Selbstbeteiligung
Im Fall der Fälle zahlen Sie keinen Cent dazu.
Auslandsschutz
Weltweit gültig: Volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von einem Jahr nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland.
Beitragsübersicht zum AGILA OP-Kostenschutz
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKVÖ)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKVÖ)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Für Operationen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKVÖ)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 6 AHKVÖ)
AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Fahrtkosten und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, Kosten für Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophlaxe, Behandlungen zur Geburtshilfe und alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der kostenfreien Telefon-Nummer 00800 71280-345 zur Verfügung.
Sie können jederzeit bei AGILA Abschriften der Erklärungen anfordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
D-10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
D-53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | D-30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | D-30159 Hannover
Tel.: 0049 511 712 80-800 | Fax: 0049 511 712 80-200
E-Mail:
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| www.agila.de
Sie erreichen uns aus Österreich:
Tel: 00800 71280-345 (kostenfrei)
Fax: 0662 826054
Bankverbindung:
Oberbank Salzburg | BLZ 15090 | Konto 121336671
Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
Die Gesellschaft betreibt das Direktversicherungsgeschäft in Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs.
OP 03/11 | Österreich
OP-Kostenschutz Exklusiv Österreich
AGILA OP-Kostenschutz (§ 5 AHKVÖ)
Der Versicherer gewährt Operationskostenschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung in Österreich (AHKVÖ) für Tiere, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal 7 Jahre alt sind.
Übernahme der Tierarztkosten
Ersetzt werden die Kosten einer Operation inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
Ohne Leistungsgrenze
Unbegrenzter Operationskostenschutz bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Ohne Selbstbeteiligung
Im Fall der Fälle zahlen Sie keinen Cent dazu.
Auslandsschutz
Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendiger Rücktransporte nach Deutschland.
Reiseschutz
Erstattung von 50%, maximal 2.000 EUR pro Versicherungsjahr, der vom Versicherungsnehmer nachweislich geschuldeten Kosten einer mit dem versicherten Tier gebuchten Reise, die wegen tierärtzlich bescheinigter, krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit des versicherten Tieres nicht angetreten werden kann. Es gilt eine nachrangige Haftung, anderweitige Einstandsverpflichtungen Dritter gehen im Schadenfall vor.
Fahrtkosten bei Transport des Tieres zu einer Operation
Erstattet werden die nachweislich angefallenen Fahrtkosten für eine Hin- und Rückfahrt mit dem preisgünstigsten tatsächlich nutzbaren üblichen Verkehrsmitteln (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, eigenes KFZ mit einer Erstattung von 30 Cent/pro Kilometer) zum Transport des Tieres zu einer medizinisch notwendigen Operation vom Wohnort des Versicherungsnehmers zum örtlich nächstgelegenen Tierarzt.
Sorglos-Pauschale bei Operation des Tieres
Der Versicherungsnehmer hat für die tierärztlich bescheinigte Zeit der medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Operation des versicherten Tieres einschließlich stationärer Unterbringung zur unmittelbaren Nachbehandlung dieser Operation, deren von AGILA übernommene Kosten einen Gesamtbetrag von 200 EUR übersteigen, Anspruch auf eine Pauschale von 100 EUR pro Tag.
Beitragsübersicht zum AGILA OP-Kostenschutz Exklusiv
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKVÖ)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKVÖ)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Für Operationen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKVÖ)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 6 AHKVÖ)
AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, Fahrtkosten und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, Kosten für Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophlaxe, Behandlungen zur Geburtshilfe und alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der kostenfreien Telefon-Nummer 00800 71280-345 zur Verfügung.
Sie können jederzeit bei AGILA Abschriften der Erklärungen anfordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
D-10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
D-53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | D-30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | D-30159 Hannover
Tel.: 0049 511 712 80-800 | Fax: 0049 511 712 80-200
E-Mail:
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Tel: 00800 71280-345 (kostenfrei)
Fax: 0662 826054
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Oberbank Salzburg | BLZ 15090 | Konto 121336671
Vorstand:
Patrick Döring, Thomas Schröder, Susann Richter (stv.)
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
Die Gesellschaft betreibt das Direktversicherungsgeschäft in Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs.
OP Exklusiv 01/12 | Österreich
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