Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.
Mit unserem Tierkrankenschutz sind Sie und Ihre Vierbeiner rundum abgesichert.
Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.