Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.
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Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.