In allen OP-Kostenschutz Tarifen müssen Hund und Katze bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sein. Je nach gewählter Tarifvariante unterscheidet sich das Höchstaufnahmealter:

  • OP-Kostenschutz 24: Hund und Katze dürfen bei Antragsstellung maximal 4 Jahre alt sein.
  • OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: Hunde und Katzen dürfen bei Neuabschluss maximal 7 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Altersgrenzen lediglich für den Neuabschluss einer Versicherung gelten. Der einmal versicherte Vierbeiner bleibt selbstverständlich sein Leben lang bei AGILA, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wird