Mit unserem Online-Tarif, dem AGILA Tierkrankenschutz 24, sind Sie zu einem geringen monatlichen Beitrag gegen grundsätzliche Tierarztkosten abgesichert.

Ihre Vorteile im Tierkrankenschutz 24 auf einen Blick:

  • Abdeckung von ambulanter und stationärer Behandlung, Vorsorgemaßnahmen, Medikamenten, Diagnostik, Operationen & dazugehöriger Nachbehandlung, physikalischer Therapie sowie homöopathischer Behandlung durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte
  • Übernahme der Tierarztkosten bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
  • Keine versteckten Kosten und kaum Leistungsausschlüsse
  • Keine Rasse-Ausschlüsse
  • Keine Ausschlüsse von rassespezifischen Erkrankungen
  • Abschluss ohne komplizierte Gesundheitsprüfung
  • Schutz vor Tierarztkosten, die auf Reisen im Ausland entstehen
  • Einfache Einreichung von Tierarztrechnungen
  • Enorm schnelle Erstattung der eingereichten Rechnungen
  • Übernahme der Notdienst-Grundgebühr
  • Übernahme von Kosten für tierärztliche Videosprechstunden

Günstig und schnell: Das Online-Produkt

Kein lästiger Papierkram, keine langen Wartezeiten: Lassen Sie die nötige Behandlung Ihres Vierbeiners von Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt vornehmen und geben Sie ganz einfach die Daten der dazugehörigen Tierarztrechnung online ein. Wir zahlen dann schnell und problemlos an Sie zurück.

AGILA leistet jedes Jahr mehr für Sie: Der Leistungszuwachs

Auch in unserem Tierkrankenschutz 24 gilt: Sie sorgen dafür, dass Ihr Hund oder Ihre Katze glücklich und gesund lebt, das wird von AGILA belohnt. Die Versicherungssumme für Kranken- und Unfallschutz steigt jedes Jahr automatisch um 150 Euro für Hunde und 100 Euro für Katzen, wenn in einem Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Außerdem gilt für Katzen: Einmal erhöhte Versicherungssummen bleiben immer bestehen, selbstverständlich auch, wenn in einem anderen Jahr wieder Rechnungen eingereicht werden. Für Hunde gilt: Wenn nach Erhalt des Leistungszuwachses in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren wieder eine Leistung in Anspruch genommen wird, reduziert sich die jährliche Versicherungssumme im dritten Jahr um den Betrag der letzten Erhöhung.