Hundehalter begrüßen Haftpflichtzwang in Niedersachsen
Am 25. Mai 2011 hat der niedersächsische Landtag ein neues Gesetz über das Halten von Hunden beschlossen. Ab dem 1. Juli 2011 verpflichtet die rechtskräftige Regelung unter anderem alle niedersächsischen Hundebesitzer zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Der niedersächsische Gesetzesgeber entspricht damit dem Meinungsbild und dem Verantwortungsbewusstsein in der bundesweiten Hundehalter-Gemeinde. Denn laut einer von uns durchgeführten Online-Umfrage in Kooperation mit dem Hundeportal dogSpot.de, erachten 71 Prozent der befragten Besitzer eine gesetzlich vorgeschriebene Hundehalter-Haftpflichtversicherung als genauso wichtig wie eine Autoversicherung.
Als Reaktion auf die Gesetzesnovelle bietet die AGILA ab sofort eine spezielle Hundehaftpflicht-Versicherung für nur 2,99 Euro für alle Hundehalter mit Wohnsitz in Niedersachsen an. Als Hannoverisches Unternehmen fühlen wir uns gegenüber unseren niedersächsischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern natürlich besonders verbunden und haben daher ein exklusives Angebot entwickelt. Trotz des sehr günstigen Beitrags von 2,99 Euro pro Monat bietet der „AGILA Haftpflichtschutz Niedersachsen“ die gleiche Sicherheit wie sein bundesweites Pendant: eine Deckungssumme von drei Millionen Euro für alle Sach- und Personenschäden sowie eine Versicherungssumme von 250.000 Euro für Vermögensschäden, die durch den eigenen Vierbeiner verursacht werden. Damit bietet der „Haftpflichtschutz Niedersachsen“ deutlich mehr Schutz als von der Gesetzesnovelle gefordert. Hundehalter schützen sich mit Abschluss des „AGILA Haftpflichtschutz Niedersachsen“ vor finanziellen Schäden, die ihr Hund bei anderen verursacht.
Egal, ob es sich um Personen-, Vermögens- oder Sachschäden handelt. Herkömmliche private Haftpflichtversicherungen greifen in diesen Fällen nicht. Um dieses günstige Angebot gewährleisten zu können, ermöglicht die AGILA den Vertragsabschluss ausschließlich online über www.agila.de/niedersachsen. Nach Antragstellung tritt der Versicherungsschutz mit Beginn des Folgemonats in Kraft. Dabei macht die AGILA keine Einschränkungen in Bezug auf Alter oder Rasse. Viele Versicherer zieren sich, Hunde, die als „Kampfhunde“ bezeichnet oder als gefährlich eingestuft werden, in ihr Portfolio aufzunehmen. Nicht so die AGILA, die für alle Rassen einen einheitlichen Beitragssatz bietet.

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