Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung, d. h. es werden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Operationen übernommen. In den drei Tarifen erstatten wir keine Kosten für: Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation sowie im Tierkrankenschutz Exklusiv mit Stand ab 01/2020 für Hunde und Stand ab 02/2020 für Katzen), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten. Auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zucht werden nicht übernommen.

Zudem sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind, ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang Kosten für Impfungen, Wurmkuren und Zeckenprophylaxe, diese werden innerhalb des Budgets für ambulante und stationäre Behandlungen übernommen.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass alle Behandlungen und Operationen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung zu einer Prothese ebenfalls nicht bezahlt. 

Erklärung der genannten Ausschlüsse

Da die Versicherungssprache nicht immer so leicht zu verstehen ist, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die genannten Ausschlüsse noch einmal genauer erklären:

  • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
  • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
  • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.