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AGILA Haftpflichtschutz (§§ 1,2 AHKV)
Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird:
Günstige Beiträge
6 Euro pro Monat/Tier.
Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses oder einer AGILA Operationskosten-Versicherung reduziert sich der Monatsbeitrag für die AGILA Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf nur noch 4 EUR monatlich pro Tier.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Ab Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 3 AHKV)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der
Telefon-Nummer 0511 712 80-800 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6?8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 712 80-800 | Fax: 0511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de
Vorstand:
Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
HP 06/10
Österreich
AGILA Haftpflichtschutz (§§ 1,2 AHKVÖ)
Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKVÖ), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird:
Günstige Beiträge
6 Euro pro Monat/Tier.
Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses oder einer AGILA Operationskosten-Versicherung reduziert sich der Monatsbeitrag für die AGILA Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf nur noch 4 EUR monatlich pro Tier.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKVÖ)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKVÖ)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Ab Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKVÖ)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 3 AHKVÖ)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKVÖ zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der kostenfreien Telefon-Nummer 00800 71280-345 zur Verfügung.
Sie können jederzeit bei AGILA Abschriften der Erklärungen anfordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
D-10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
D-53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | D-30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | D-30159 Hannover
Tel.: 0049 511 712 80-800 | Fax: 0049 511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de
Sie erreichen uns aus Österreich:
Tel: 00800 71280-345 (kostenfrei)
Fax: 0662 826054
Bankverbindung:
Oberbank Salzburg | BLZ 15090 | Konto 121336671
Vorstand:
Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
Die Gesellschaft betreibt das Direktversicherungsgeschäft in Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs.
HP 06/10 | Österreich
Deutschland
Österreich
Deutschland
AGILA Haftpflichtschutz (§§ 1,2 AHKV)
Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird:
- 3.000.000 EUR
Deckungssumme für alle Sach- und Personenschäden - 250.000 EUR
Versicherungssumme für Vermögensschäden - Selbstbeteiligung:
80 EUR pro Schadenfall
Günstige Beiträge
6 Euro pro Monat/Tier.
Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses oder einer AGILA Operationskosten-Versicherung reduziert sich der Monatsbeitrag für die AGILA Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf nur noch 4 EUR monatlich pro Tier.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Ab Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 3 AHKV)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
- Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
- Schäden, die auf besonders Gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
- Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
- Schäden, die nicht innerhalb 1 Monats in Textform gemeldet worden sind.
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
- Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
- Strafen und Bußgelder.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der
Telefon-Nummer 0511 712 80-800 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6?8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 712 80-800 | Fax: 0511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de
Vorstand:
Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
HP 06/10
Österreich
AGILA Haftpflichtschutz (§§ 1,2 AHKVÖ)
Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKVÖ), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird:
- 3.000.000 EUR
Deckungssumme für alle Sach- und Personenschäden - 250.000 EUR
Versicherungssumme für Vermögensschäden - Selbstbeteiligung:
80 EUR pro Schadenfall
Günstige Beiträge
6 Euro pro Monat/Tier.
Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses oder einer AGILA Operationskosten-Versicherung reduziert sich der Monatsbeitrag für die AGILA Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf nur noch 4 EUR monatlich pro Tier.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKVÖ)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKVÖ)
Vertragsbeginn:
Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz:
Ab Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKVÖ)
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 3 AHKVÖ)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKVÖ zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
- Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
- Schäden, die auf besonders Gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
- Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
- Schäden, die nicht innerhalb 1 Monats in Textform gemeldet worden sind.
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
- Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
- Strafen und Bußgelder.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der kostenfreien Telefon-Nummer 00800 71280-345 zur Verfügung.
Sie können jederzeit bei AGILA Abschriften der Erklärungen anfordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag abgegeben haben.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632,
D-10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108,
D-53117 Bonn,
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | D-30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | D-30159 Hannover
Tel.: 0049 511 712 80-800 | Fax: 0049 511 712 80-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de
Sie erreichen uns aus Österreich:
Tel: 00800 71280-345 (kostenfrei)
Fax: 0662 826054
Bankverbindung:
Oberbank Salzburg | BLZ 15090 | Konto 121336671
Vorstand:
Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat:
Karsten Faber (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover
HR B 54594
Die Gesellschaft betreibt das Direktversicherungsgeschäft in Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs.
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